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Weiterer Meilenstein des Projekts «Fondsplatz»

Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Schaffung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet. Damit wird ein weiteres attraktives Rahmengesetz für den Fondsplatz Liechtenstein geschaffen.

Vaduz. - Das Gesetz lässt eine flexible Ausgestaltung alternativer Investmentfonds zu, indem einerseits eine Auswahl an Rechtsformen vorgesehen ist und andererseits über klar geregelte, auf hohe Flexibilität setzende Vorgaben für Strukturmassnahmen und Sitzverlegungen Gestaltungsspielraum besteht. Entsprechend den europäischen Vorgaben stellt das Gesetz neben der Einführung des EU- Passes für Fonds und Verwalter erhöhte persönliche und organisatorische Anforderungen an die Verwalter, deren Geschäftspartner, die Verwahrstellen und auch die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Lehren aus Finanzkrise

Als eine Lehre aus der letzten Finanzkrise wird insbesondere die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in den EWR-Mitgliedstaaten untereinander und mit der europäischen Aufsichtsbehörde (ESMA) geregelt. Die EWR-konforme Ausgestaltung des Gesetzes einerseits und die möglichst marktgerechte Ausgestaltung des nationalen Spielraums dienen dazu, den liechtensteinischen Fondsplatz als attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort für die internationale Fondsindustrie zu etablieren. Ausserdem wird durch einen verbesserten Anlegerschutz und durch eine starke, international vernetzte Aufsicht die Stabilität des Fondsplatzes und das Vertrauen in das Funktionieren des Finanzmarktes insgesamt gefördert.

Einbezug des Finanzplatzes

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Marktvertretern an der Verordnung zum AIFMG gearbeitet. Dabei gilt es die technischen Details zum Rahmengesetz möglichst praktikabel auszugestalten. Infolge des bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens festgestellten in- und ausländischen Interesses wird von den liechtensteinischen Finanzplatzteilnehmern gemeinsam verstärkt an einer Marketingstrategie gearbeitet, um den Vorteil des «first- mover» - gemeint ist, dass Liechtenstein als erstes Land über eine Umsetzungsvorlage und damit über Rechtssicherheit für die Fondsanbieter verfügt - aktiv zu nutzen. Regierungschef Klaus Tschütscher hielt dazu fest: «Die Regierung unternimmt gemeinsam mit der FMA, den Marktteilnehmern und namhaften Experten und Beratern grosse Anstrengungen, den Finanzplatz Liechtenstein zu einem qualitativ hochwertigen Finanzzentrum auszubauen. Die Weiterentwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein -gerade im Bereich der alternativen Investmentfonds - ist einer der zentralen und erfolgsversprechenden Schwerpunkte: Neben der Attraktivität für die Verwalter alternativer Anlagen ist auch der Zugang zu innovativen Produkten in einem geordneten Rechtsrahmen für bestehende Anleger am Finanzplatz wichtig.» (ikr)
 

 

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