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Vernehmlassungsbericht Totalrevision des Eisenbahngesetzes verabschiedet

Vaduz - In der Regierungssitzung vom 20. Oktober wurde der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Totalrevision des aus dem Jahr 1967 stammenden Gesetzes über das Eisenbahnwesen verabschiedet. Ziel der Totalrevision ist die Schaffung eines übersichtlichen Gesetzes, welches die Vorgaben des EWR-Rechts vollumfänglich erfüllt.

Die derzeit einzige über das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein führende Eisenbahnstrecke (Staatsgrenze bei Buchs SG - Staatsgrenze bei Schaanwald) dient fast ausschliesslich dem internationalen Transitverkehr. Seit dem Jahr 2000 verkehrt auch ein beschränkter Regionalverkehr als "Liechtenstein Takt". Die Infrastruktur wird von den Österreichischen Bundesbahnen auf konzessionsrechtlicher Basis betrieben.

Das von der Regierung verfolgte Ziel einer deutlichen Verbesserung des Personennahverkehrs auf der Schiene (S-Bahn FL.A.CH), um - im Verbund mit dem Linienbusverkehr - den öffentlichen Verkehr in Liechtenstein und grenzüberschreitend deutlich attraktiver zu gestalten, erfordert künftig eine Reihe von Massnahmen betreffend den Ausbau und die Nutzung der vorhandenen Bestandsstrecke. Daher ist nunmehr die Schaffung eines neuen Eisenbahngesetzes, welches die in der Zwischenzeit stattgefundene Entwicklung des EWR-Eisenbahnrechts sowie die veränderten Bedürfnisse berücksichtigt, geboten.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 29. Januar 2010.

 

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