Unternehmen stärker entlasten
Während einzelne Branchen der liechtensteinischen Industrie eine leichte Erholung feststellen können, stecken andere noch tief in der Krise. Vor allem die Metallbranche und die Automobilzulieferer leiden relativ dramatisch am Nachfragerückgang. Besonders verschärft hat sich auch die Lage bei der Gewerblichen Industrie Liechtenstein (GIL). Wie die Regierung gestern in einer Presseaussendung mitteilte, hat die von der Wirtschaftskammer geschilderte schwierige Lage, die Auftragseinbrüche von bis zu 65 Prozent umfasst, zur Einsetzung einer Task Force «Massnahmen zur Entlastung von Betrieben» geführt.
Erleichterungen bei der Kurzarbeit
Vor einer Woche hat die Regierung nun den Bericht dieser Task Force zur Kenntnis genommen, in welchem eine Reihe von kurzfristigen Massnahmen vorgeschlagen wird. Wie das Ressort Wirtschaft verlauten lässt, wurden zwischenzeitlich bereits erste Massnahmen umgesetzt, um die Situation für betroffene Unternehmen zu erleichtern. Hierzu gehören zum Beispiel eine Vereinfachung der Verlängerung der Kurzarbeit sowie eine Ausweitung der Kurzarbeit auf Karenztage vor und nach Feiertagen und Betriebsferien, soweit schon zuvor Kurzarbeit geleistet wurde. Ausserdem soll die Rapportierung von Ausfallstunden vereinfacht werden. Zudem wird neu die Möglichkeit eingeräumt, während einer Kurzarbeitsphase diese zur Weiterbildung zu nutzen. Noch offen gelassen hat die Regierung, ob die Höchstdauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate ausgedehnt werden soll.
Überreglementierung abbauen
Regierungschef Klaus Tschütscher hat in der Vergangenheit immer die Meinung vertreten, dass in der Wirtschaftspolitik Leistung und Eigenverantwortung mehr als staatliche Regulierung zählen sollten. «Weniger staatliche Regulierung bedeutet auch weniger Bürokratie, und weniger Bürokratie bedeutet weniger Kosten», so der Regierungchef. Gemäss Task-Force-Bericht soll nun eine Kommission eingesetzt werden, die konkrete regulatorische und administrative «Hemmschuhe» eruiert. Die Kommission, welche sich aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Landesverwaltung zusammensetzt, soll der Regierung in der Folge Massnahmen zur Deregulierung unterbreiten.
Innovationsschecks einführen
Weiter spricht sich die Task Force für eine Intensivierung der Beratung und Unterstützung von Unternehmen bezüglich der grenzüberschreitenden Tätigkeit aus. Die massgeblichen Verwaltungsstellen sollen diesbezüglich verstärkt als Dienstleister auftreten. Darüber hinaus soll die Einführung eines Innovationsschecks geprüft werden. Mit dem Innovationsscheck könnte ein niederschwelliges Förderinstrument geschaffen werden, welches KMU den Einstieg in die wissensbasierte Innovation erleichtert. Laut Pressemitteilung der Regierung deckt der Innovationsscheck Leistungen im Wissens- und Technologietransfer ab. Das Unternehmen wendet sich mit dem vom Staat ausgegebenen Scheck an eine Hochschule und kann in der Höhe des Schecks diesbezügliche Leistungen beziehen.
Was die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit betrifft, so sollen staatlich unterstützte Berufspraktika für stellenlose Jugendliche bis 25 Jahre neu auch im ehemaligen Lehrbetrieb absolviert werden können. Wie die Regierung mitteilte, übernimmt der Arbeitsmarktservice (AMS) bei einem Praktikumsvertrag für längstens sechs Monate 50 Prozent des Gehaltes, höchstens jedoch 2400 Franken pro Monat. Ziel ist es, dass der Jugendliche nach Ablauf des Praktikums in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
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