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Steueramnestie nach Schweizer Modell in Kraft

Der Landtag hat am Donnerstag der Regierungsvorlage zum Steuergesetz zugestimmt. Diese sieht die Regelung vor, dass eine erste Selbstanzeige im Leben straffrei und jede weitere Selbstanzeige strafbar ist, wobei die Selbstanzeige bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt wird.

Vaduz. ? Die Freie Liste stellte einige Abänderungsanträge. Sie sprach sich gegen eine Amnestie aus, wollte sich aber kompromissbereit zeigen. Jedoch erhielten alle Anträge nur je drei bzw. vier Stimmen und wurden damit abgelehnt. Einem Antrag von DU-Fraktionssprecher Harry Quaderer hingegen stimmten 16 Abgeordnete zu: Er schlug vor, statt einem Durchschnittswert der nicht deklarierten Vermögenswerte sämtliche Vermögenswerte eines Stichtags heranzuziehen, weil dadurch mehr Steuersubstrat dem Land zugute kommt. Das neue Gesetz ist rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft. (rba)

 

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