Staatsfeiertag ohne Feldmesse
Vaduz. – Die Diskussionen rund um die Trennung von Kirche und Staat dauern schon einige Jahre an. Mit dem kürzlich von der Regierung bekanntgegebenen neuen Anlauf, Staat und Kirche nun doch endlich zu trennen, bekam das Thema neue Brisanz. Dies sowie die laufenden Diskussionen zum Partnerschaftsgesetz und zur Initiative «Hilfe statt Strafe», die eine Fristenregelung für Liechtenstein vorsieht, scheinen den Erzbischof zu einem klaren Schnitt bewogen zu haben: Er will in Zukunft am Staatsfeiertag keinen Gottesdienst mehr auf der Schlosswiese abhalten. Die Verbindung von Heiliger Messe und Staatsakt sei ein «falsches beziehungsweise unehrliches Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit», teilte er gestern in einer Pressemitteilung mit. Die «organisatorische Verquickung», wie er es nennt, müsse aufgegeben werden, auch wenn dies für gewisse Menschen schmerzlich sein möge.
Staatsakt auch ohne Erzbischof
Die Regierung hat ein Schreiben des Erzbischofs, in dem er seine Entscheidung mitteilt und begründet, am Dienstag in ihrer Sitzung zur Kenntnis genommen. Sie bedauere den Entschluss des Erzbischofs, heisst es in einer Medienmitteilung der Regierung, vor allem weil er aufgrund der seit geraumer Zeit anhaltenden Diskussion um das Verhältnis von Kirche und Staat sowie aufgrund des Partnerschaftsgesetzes und der Initiative «Hilfe statt Strafe» gefällt wurde. In Absprache zwischen Regierungschef Klaus Tschütscher und Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wird der offizielle Staatsakt auf der Schlosswiese mit Ansprachen und einem Aperitif aber auch ohne Erzbischof wie geplant und traditionsgemäss durchgeführt, heisst es in der Pressemitteilung weiter. (jak)
Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterland».
Schlagwörter
-
Klaus Tschütscher
-
S.D. Erbprinz Alois