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Neues Namensrecht im Landtag nicht umstritten

Künftig sollen Frauen nach der Heirat ihren Namen behalten können ? das liechtensteinische Namensrecht soll den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Hat das Ehepaar Kinder, nehmen diese den Familiennamen an, den die Eltern gemeinsam bestimmen.

Vaduz. - Bereits heute können Ehepaare sowohl den Namen des Mannes als auch der Frau als gemeinsamen Familiennamen führen ? faktisch wird der Name der Frau allerdings nur selten als Familienname gewählt. Die Reform des Namensrechts, die am Donnerstag in erster Lesung im Landtag behandelt wurde, will deshalb ermöglichen, dass beide Partner ihren Namen nach der Eheschliessung behalten können. «Das ist ein richtiger Schritt», sagte der stellvertretende FL-Abgeordnete Patrick Risch. Heute sei es für Paare nicht mehr essenziell, ihre Verbundenheit mit einem gemeinsamen Namen auszudrücken. Und auch der VU-Abgeordnete Christoph Beck bezeichnete die Reform als «notwendig und sinnvoll». Judith Oehri (VU) wies darauf hin, dass es enorm wichtig sei, den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre behalten zu können: «Der Name kann ja auch zur Marke werden, beispielsweise, wenn man eine Firma besitzt.» (ah)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von Freitag.

 

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