Neue Verordnung über die steuerlichen Abschreibungen
Die neue Verordnung bringt für Unternehmen gegenüber der geltenden Verordnung Erleichterungen: Einerseits werden die Bestimmungen vereinfacht und präzisiert, anderseits werden die Abschreibungssätze teils erhöht und vereinheitlicht. Beispielsweise wird, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, der Abschreibungssatz für Liegenschaften einheitlich auf 5 Prozent festgelegt; der Abschreibungssatz für Hard- und nicht betriebsspezifische Software beträgt neu 50 Prozent (bisher 30 Prozent).
Die neue Verordnung trägt den wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angemessen Rechnung und stärkt den Unternehmensstandort Liechtenstein. Die Verordnung wird erstmals im Jahre 2010 für die Veranlagungen des Steuerjahres 2009 angewendet.
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