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Landtag schafft unabhängige Finanzkontrolle

Mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden verabschiedete der Landtag das Gesetz über die Finanzkontrolle. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Mit der Schaffung einer eigenen gesetzlichen Grundlage unterstreicht der Landtag die Unabhängigkeit und Neutralität der neu strukturierten Finanzkontrolle.

Um die unabhängige Stellung zu stärken, wird die als umfassende externe Revisionsstelle des Landes konzipierte Finanzkontrolle organisatorisch künftig dem Landtag beigeordnet sein. So wird auch die Wahl des Leiters der Finanzkontrolle durch den Landtag erfolgen, wobei die Auswahl des Kandidaten durch eine mit unabhängigen Experten besetzte Wahlkommission durchgeführt werden wird.

Landtag wird gestärkt

Zudem wird die Leitung der Finanzkontrolle die Personal- und Diensthoheit hinsichtlich ihrer Mitarbeitenden erhalten. Allerdings muss die Leitung vor selbstständigen Personalanstellungen die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landtags anhören. Den Anstoss zu dieser Bestimmung haben offenbar die Erfahrungen mit den überbordenden Personalanstellungen durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gegeben. Auch dadurch wird die Position des Landtags gestärkt.

Know-how-Transfer gewährleistet

Im Rahmen der gestrigen zweiten Lesung standen insbesondere die Übergangsbestimmungen im Fokus der Debatte. Alle Abgeordneten waren sich grundsätzlich darin einig, dass die bisherige Leiterin der Finanzkontrolle ihr Amt im Sinne der Sicherstellung des Know-how-Transfers bis zum Dienstantritt der neu gewählten Leitung einer völlig umgebauten Finanzkontrolle mit den durch das neue Gesetz vorgesehenen erweiterten Kompetenzen ausüben soll. Es wurde auch unterstrichen, dass die bisherige Leiterin sich für die neu auszuschreibende Leitung bewerben kann.

Gestritten wurde jedoch über die zeitliche Dauer bis zur Neuwahl der neuen Leitung. Der FBP-Abgeordnete Christian Batliner beantragte, dass die bisherige Leiterin der Finanzkontrolle bis zum 31. Dezember 2013 im Sinne einer Direktanstellung die umstrukturierte Finanzkontrolle leiten soll, um die Kontinuität zu gewährleisten. Sein Antrag erzielte allerdings mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden keine Mehrheit. Mit 13 Stimmen wurde hingegen der Regierungsvorschlag angenommen, wonach der Landtag den Leiter der Finanzkontrolle bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wählen muss. Die VU-Fraktion gab sich davon überzeugt, dass zwei Jahre zur Sicherstellung des Know-how-Transfers völlig ausreichen werden. Mit nur fünf Stimmen scheiterte im Übrigen auch der Antrag des VU-Abgeordneten Harry Quaderer, wonach die Wahl der neuen Leitung bereits bis spätestens einem Jahr über die Bühne gehen soll. (güf)
 

 

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