­
­
­
­

Landtag hat Steuerreform verabschiedet

Der Landtag hat am Donnerstagnachmittag die Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechts mit 17 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden verabschiedet. Der Vorschlag des FL-Abgeordneten Pepo Frick, die Steuerreform einer Volksabstimmung zuzuführen, erhielt nur eine Stimme und scheiterte damit. Im Fokus der Diskussion stand die Festlegung der Mindestertragssteuer für Stiftungen.

VON GÜNTHER FRITZ

Vaduz. – Bei der zweiten Lesung der Steuerreform gab es manche Abänderungsanträge. Die Regierungsvorlage sieht einen 7-stufigen Steuersatz vor. Die Bestverdiener sollen nach diesem Modell maximal einen Anteil von 7 Prozent ihres Einkommens versteuern. Pepo Frick von der Freien Liste schlug vor, das Stufensystem um ein Prozent zu erhöhen. Dieser neue Steuersatz sei für Steuerzahler mit einem jährlichen Einkommen über 300 000 Franken (Einzelpersonen) und über 600 000 Franken (Ehegatten) tragbar. Dem Staat würde dieser Steuersatz Mehreinnahmen von jährlich 4 Mio. Franken bringen. Dieser Antrag der Freien Liste erreichte nur 5 Stimmen bei 24 Anwesenden und scheiterte damit.

Erbanfalls- und Schenkungssteuer bleibt weg

Zudem wollte Pepo Frick von der Freien Liste die von der Regierung als systemfremde Steuer gestrichene Erbanfalls- und Schenkungssteuer in die Steuerreform wieder einführen. «Denn sonst verzichten wir ohne Not auf 7 Mio. Franken Steuereinnahmen pro Jahr», betonte Pepo Frick. Dem Anliegen, die Erbanfalls- und Schenkungssteuer als Gegenstand in die Steuerreform aufzunehmen, folgten nur 4 Abgeordnete. Damit scheiterte auch dieser Antrag.

Treuhänder-Lobby hat gesiegt

Wie erwartet, entwickelte sich bei der Festlegung der Mindestertragssteuer eine hitzige Debatte. Die Ertragssteuer beträgt gemäss Steuerreform 12,5  Prozent des steuerpflichtigen Reinertrags. Unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige juristische Personen unterliegen einer Mindestertragssteuer. Diese beträgt seit Jahrzehnten 1000 Franken. Regierungschef Klaus Tschütscher hielt am Vorschlag der Regierung fest, dass die Mindestertragssteuer auf 1800 Franken angehoben wird. Eine um einige 100 Franken höhere Steuerbelastung für eine Standortwahl könne nicht entscheidend sein.

Die  FBP-Fraktion sprach sich für eine moderate Erhöhung auf 1200 Franken aus. Eine stärkere Erhöhung sei für das Massengeschäft der Treuhänder nicht zumutbar, sagte der FBP-Abgeordnete Hubert Lampert. Gegenüber konkurrenzierenden Finanzplätzen wäre eine 80-prozentige Steuererhöhung ein völlig falsches Signal, das die Altkunden aus Liechtenstein vertreiben würde. Der VU-Abgeordnete Thomas Vogt griff einen ehemaligen Vorschlag der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung auf und beantragte im Sinne einer Kompromisslösung eine Erhöhung auf 1500 Franken. Nach einer längeren Debatte, bei der mehrere FBP-Abgeordnete den Niedergang der Treuhandbranche heraufbeschworen, falls die Mindestertragssteuer um mehr als 20 Prozent erhöht würde, kam es zur Abstimmung.

Der Antrag der elfköpfigen FBP-Fraktion, die Mindestertragssteuer nur auf 1200 Franken zu erhöhen, erzielte 13 Stimmen. Der Meinung einer geschlossenen FBP-Fraktion schlossen sich auch die beiden VU-Abgeordneten Harry Quaderer und Gebhard Negele an. Damit werden 37 Mio. Franken alleine schon im Jahr 2011 an Steuereinnahmen fehlen, ein Geld, das angesichts der Haushaltssanierung des Staates dringend nötig wäre. Wenn die Berechnungsannahmen zutreffen, dann fehlen aufgrund dieses Entscheids bis 2014 insgesamt 127 Mio. Franken.

Liechtensteiner Steuerreform: Die Änderungen
 

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboExperten erklären die Unterschiede
Hansjörg Wehrle und Ulrich Stertkamp erläutern den Unterschied zwischen transparenter und intransparenter Familienstiftung.
13.02.2025
Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich massiv.
Welche Stellschrauben wann angezogen werden müssen, ist noch unklar. Obwohl die Abgeordneten darüber beraten haben, bleibt dies der neuen Regierung und dem neuen Landtag überlassen. 
07.12.2024
Abo
Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich massiv. Welche Stellschrauben wann angezogen werden müssen, ist noch unklar. Obwohl die Abgeordneten darüber beraten haben, bleibt dies der neuen Regierung und dem neuen Landtag überlassen.
07.12.2024
­
­