Initianten wollen Vorschläge aufnehmen
Vaduz. – Am 19. Oktober des vergangenen Jahres hatte der Landtag mit 15 Stimmen die von einer Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien VU und FBP erarbeitete Initiative zur Entkriminalisierung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Bei der am 26. September 2011 von den Abgeordneten Marlies Amann-Marxer (VU), Gisela Biedermann (VU), Gerold Büchel (FBP), Albert Frick (FBP), Johannes Kaiser (FBP), Elmar Kindle (FBP) und Renate Wohlwend (FBP) eingereichten Initiative geht es im Wesentlichen um die Aufhebung des Weltrechtsprinzips. Demnach sollen Frauen nicht mehr mit Strafe bedroht werden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland gemäss den dortigen Gesetzesbestimmungen durchführen lassen. Indessen soll ein Schwangerschaftsabbruch im Inland weiterhin strafrechtlich geahndet werden.
«Gemischter» Auftrag
Am Mittwochmorgen wurde nun die Stellungnahme der Regierung zu dieser «Exportinitiative» im Landtag behandelt. Die VU-Abgeordnete Marlies Amann-Marxer bedankte sich für die vorliegende Stellungnahme. Die Aufgabe der Regierung sei nicht gerade einfach gewesen. Schon bei der Landtags-Debatte zum Auftrag an die Regierung sei man sich uneins gewesen. Dazu Marlies Amann-Marxer: «Uneins im Landtag selbst und uneins in der Regierung in Bezug darauf, ob die Regierung nur die Verfassungsmässigkeit der Initiative zu prüfen habe oder ob sie ausserdem noch Vorschläge zur Unterstützung speziell von Frauen und Paaren im Schwangerschaftskonflikt ausarbeiten und vorschlagen solle – und dieses eventuell sogar in Form eines Bericht und Antrags der Regierung.» Es sei somit für die Regierung wohl nicht einfach gewesen, einen solchermassen «gemischten» Auftrag auszuführen. Und was der Landtag jetzt seitens der Regierung als Antwort vorliegen habe, ist nach den Ausführungen von Marlies Amann-Marxer nun gewissermassen auch eine Mischform, eine «gemischte Stellungnahme» zur Initiative nämlich.
Verfassungsmässigkeit geprüft
Einerseits sei richtigerweise die Verfassungsmässigkeit geprüft worden. Andererseits seien zusätzlich noch einige Erweiterungs- und Ergänzungsvorschläge gemacht, jedoch keine Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen vorgeschlagen worden, was jedoch ein zentrales Anliegen der Initianten gewesen wäre, sagte die VU-Abgeordnete und Mitinitiantin Marlies Amann-Marxer.
Bei der Bestätigung der Verfassungsmässigkeit weist die Regierung darauf hin, dass der Inhalt dieser Initiative weitgehend schon früher – nämlich im Rahmen der vorgängigen Initiative «Hilfe statt Strafe» – geprüft worden und für verfassungsmässig unbedenklich befunden worden war. Dasselbe gelte auch heute noch. (güf)
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