­
­
­
­

Gesamtarbeitsvertrag für Gebäudereinigungsgewerbe wird allgemeinverbindlich

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Dezember die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe genehmigt.

Vaduz. - Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der ArbeitnehmerInnenverband hatten im Oktober 2008 einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe eingereicht. Nach einer Prüfung des Antrags durch das zuständige Amt für Volkswirtschaft startete die Regierung eine Vernehmlassung zur Verordnung. Auf der Basis der Ergebnisse der Vernehmlassung wurden ein Artikel des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung für das Jahr 2010 aktualisiert. (pafl)

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboViele Unternehmen betroffen
Regierung und betroffene Amtsstellen reagieren auf Kritik betreffend eMwst – Einreichfristen wurden nach hinten verschoben.
17.01.2025
Abo
Ein entsprechender Konzeptentwurf wird nochmals überarbeitet und geht in die zweite Vernehmlassungsrunde.
16.01.2025
Wettbewerb
Vaterland Online «Pistenticker» Wettbewerb
Pistenticker
Umfrage der Woche
Wie empfinden Sie den aktuellen Wahlkampf?
­
­