Eine Mandatssteuer zeichnet sich ab
Vaduz. – Der Bericht und Antrag zur Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes soll dem Landtag noch vor dem Sommer unterbreitet werden. Dieses Rahmengesetz soll die elementaren Themen für alle Religionsgemeinschaften in gleicher Weise regeln. «Dies sind insbesondere die Fragen der staatlichen Anerkennung, der Rechte der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Finanzierung», erklärt Regierungschef Klaus Tschütscher im «Vaterland»-Interview. In der Vernehmlassung ist von mehreren Seiten der Wunsch nach Einführung einer Mandatssteuer geäussert worden. «Ich bin zwar ein Befürworter der Spendenfinanzierung, kann aber der Variante Mandatssteuer durchaus Positives abgewinnen und mir vorstellen, dass die Regierung dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen wird», sagt der Regierungschef gegenüber dem «Vaterland».
Sonst für allgemeinen Topf
Auch Fürst Hans-Adam II. würde eine Spendenfinanzierung bevorzugen. «In meinen Augen ist eine Mandatssteuer die zweitbeste Lösung. Ich bin immer ein Anhänger des amerikanischen Modells gewesen. In den USA stützen sich die Religionsgemeinschaften auf Spenden ab, die von der Steuer abzugsfähig sind», führt der Landesfürst im «Vaterland»-Interview aus, das am kommenden Dienstag erscheinen wird.
Was die Ausgestaltung der eher mehrheitsfähigen Mandatssteuer betrifft, tendiert Regierungschef Klaus Tschütscher klar zu einem System, in welchem die steuerpflichtige Person auf ihrer Steuererklärung ankreuzen muss, ob sie den Beitrag einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft zuteilen will oder ob dieser im Steueraufkommen des Landes und der Gemeinden verbleiben soll. Von der Möglichkeit, statt einer Religionsgemeinschaft eine gemeinnützige Institution benennen zu können, hält der Regierungschef nichts. «Hier würde eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen gemeinnützigen Institutionen des Staates und den Religionsgemeinschaften, welche ja auch gemeinnützige Tätigkeiten erbringen, geschaffen werden.» (güf)
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S.D. Fürst Hans Adam II.