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DBA mit Uruguay geschlossen

Liechtensteins Regierung setzt ihren strategischen Kurs, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufzubauen, zügig fort. Knapp eine Woche nach dem Abschluss eines DBA mit Hongkong konnte am Donnerstag das vierte DBA seit der Liechtenstein-Erklärung im März 2009 abgeschlossen werden. Diesmal mit Uruguay.

VON GÜNTHER FRITZ

Wie die Regierung mitteilte, haben die Verhandlungsleiter von Liechtenstein und Uruguay am Donnerstag, 18. März, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Damit sind die Verhandlungen abgeschlossen. Der Vertragstext folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen und sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage vor. Die Unterzeichnung ist für die kommenden Wochen geplant. Das Abkommen tritt nach den jeweils innerstaatlichen Ratifikationsverfahren in Kraft und findet auf Steuerjahre nach dem Inkrafttreten Anwendung.

Neue Chancen im südamerikanischen Markt

Mit dem Abschluss dieses Abkommens führe Liechtenstein seinen
eingeschlagenen Weg der internationalen Kooperation in Steuerfragen fort und kräftige die Verbindungen zur Republik Uruguay, heisst es in der Pressemitteilung der Regierung weiter. Das Abkommen stärke insbesondere auch die Verbindungen in den südamerikanischen Wirtschaftsraum.

Das 16. OECD-konforme Abkommen

Beim DBA mit Uruguay handelt es sich nach den entsprechenden Steuerabkommen mit Luxemburg, San Marino und Hongkong um das vierte Doppelbesteuerungsabkommen seit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 und insgesamt um das 16. OECD-konforme Steuerabkommen. Nach der Unterzeichnung des zwölften OECD-konformen Abkommens am 10. November 2009 wurde Liechtenstein von der grauen auf die weisse OECD-Liste gesetzt. Seither verfolgt die Regierung die Verhandlungsstrategie, sich nicht nur auf Europa zu konzentrieren, sondern auch auf aussereuropäische Länder und Jurisdiktionen, die für Liechtenstein von wirtschaftlicher, strategischer und politischer Bedeutung sind.
 

 

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