«Das Weltrechtsprinzip ist sozusagen totes Recht»
Nach Ansicht von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein zeigt die zur Debatte im Landtag anstehende Postulatsbeantwortung zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt bezüglich der rechtlichen Massnahmen «durchaus innovative Lösungsmöglichkeiten».
Vaduz. ? Am kommenden Mittwoch befasst sich der Landtag mit der Beantwortung des im November 2012 an die Regierung überwiesenen Postulats des FL-Abgeordneten Pepo Frick zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt. In der von einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe zuhanden des unter der Leitung von Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer stehenden Ministeriums für Inneres, Justiz und Wirtschaft ausgearbeiteten Postulatsbeantwortung wird zum dritten Mal die Abschaffung des Weltrechtsprinzips vorgeschlagen.
Ungeliebte «Exportinitiative»
In den früheren Debatten wurden die entsprechenden Vorstösse als «Exportinitiative» oder «Scheinheiligen-Initiative» bezeichnet. «Meiner Meinung nach wurde in der Vergangenheit der Grund für die Aufhebung des Weltrechtsprinzips teilweise nicht richtig verstanden, was dann zu diesen Äusserungen geführt hat», erklärt Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein im «Vaterland»-Interview. «Es geht nicht darum, Schwangerschaftsabbrüche ins Ausland zu exportieren, weil diese mit oder ohne Weltrechtsprinzip sowieso im Ausland stattfinden werden ? vor allem auch aufgrund der Kleinheit unseres Landes», betont das stellvertretende Staatsoberhaupt. Vielmehr sei es schlicht aussichtslos, die für eine Strafverfolgung nötige Kooperation jener Staaten zu erhalten, in denen die Schwangerschaftsabbrüche heute vorgenommen werden. «Das Weltrechtsprinzip ist daher sozusagen totes Recht», plädiert der Erbprinz für dessen Abschaffung. (güf)
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S.D. Erbprinz Alois