Bewegung in St. Galler Spitalstrategie
VON REGULA WEIK
Im Kantonsparlament scheint eine latente Unzufriedenheit über die St. Galler Spitalplanung zu herrschen. Dieser Eindruck kann entstehen, wenn die Ratsdebatten und Vorstösse verfolgt werden. Doch konkrete, alternative Vorschläge werden keine genannt, geschweige denn wird gewagt, das Thema Spitalschliessungen anzusprechen.
Strategie nicht infrage gestellt
Gestern nun wurde einmal mehr über die Spitalplanung diskutiert. Auslöser war eine gemeinsame Interpellation der Fraktionen von CVP, FDP und SVP. Sie hatten einschneidende Veränderungen durch die Einführung der neuen Spitalfinanzierung und der freien Spitalwahl erwartet.
Die Regierung hält klar fest: Die neue Spitalfinanzierung stelle ihre Spitalstrategie mit vier Spitalregionen (Quadriga) nicht infrage. Sie setze weiter auf Leistungskonzentrationen, nicht auf Spitalschliessungen.
Für Leistungskonzentrationen
Die Interpellanten stehen grundsätzlich hinter dieser Politik. Auch sie wünschen weitere Leistungskonzentrationen – die FDP gar «gnadenlos». Das veranlasste Gesundheitschefin Heidi Hanselmann zur Frage: «Was heisst das? In letzter Konsequenz doch Schliessungen?»
Die Freisinnigen hatten als Einzige bemängelt, dass konkrete Beispiele und Priorisierungen fehlten. Die Aussagen der Regierung reichten ihr nicht, «um weiteren Investitionen zustimmen zu können», sagte Andreas Hartmann, selber Arzt. Die drei Fraktionen fordern, dass die Spitalplanung über die Kantons- und Landesgrenze (Fürstentum Liechtenstein) hinaus ausgeweitet und die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern geprüft wird. Zu letzterem Vorschlag meinte Heidi Hanselmann: «Dazu braucht es zwei. Wir können den Privaten nicht dreinreden – auch dann nicht, wenn der Bedarf nicht ausgewiesen ist.»
Bessere Entscheidungsgrundlage
Erst am Dienstag hatte sich die Hilti Familienstiftung in die Diskussion um die Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals eingeschaltet. Sie zahlt eine Studie, mit der die künftigen Anforderungen ans Vaduzer Spital genauer abgeklärt werden. Damit soll eine bessere Entscheidungsgrundlage vorliegen, ob in Zeiten klammer Staatsfinanzen tatsächlich rund 80 Millionen Franken für einen Neubau bezahlt werden sollen.
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