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Abgeltungssteuer auf österreichischen Vermögen

Österreicher können bald keine Gelder mehr in Liechtenstein parkieren, um sie so an den Steuerbehörden vorbei zu schummeln. Die beiden Länder unterschrieben am Dienstag in Vaduz ein Abkommen über eine Abgeltungssteuer ab 2014. Kapitalerträge österreichischer Staatsangehöriger in Liechtenstein werden mit 25 Prozent besteuert.

Vaduz. - Neben der künftigen Besteuerung wird durch Einmalzahlungen ein Schlussstrich unter bisher illegale Vermögen gezogen. Bei einer solchen Legalisierung beträgt der Mindeststeuersatz 15 Prozent, der Höchststeuersatz grundsätzlich 30 Prozent, bei besonders hohen Vermögen können es 38 Prozent sein. Die Einmalzahlungen aus Liechtenstein sollen im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2014 nach Österreich fliessen.

Schweizer Abkommen als Vorlage

Das Abkommen der beiden Nachbarn orientiert sich stark an jenem zwischen Österreich und der Schweiz. Inhaltlich geht die Regelung zwischen Österreich und Liechtenstein aber weiter: Nicht nur Kapitalvermögen von Österreichern bei Banken werden steuerlich erfasst, sondern auch Stiftungen in Liechtenstein.

Einige hundert Millionen Euro erwartet

Unterzeichnet wurde das Abkommen über die Abgeltungssteuer am Dienstag in Vaduz von der österreichischen Finanzministerin Maria Fekter und Regierungschef Klaus Tschütscher. Österreich erhofft sich von der Vereinbarung mit Liechtenstein ab Mitte 2014 einmalig einige hundert Millionen Euro. Die weiteren Einnahmen sind laut Finanzministerin Fekter noch nicht abschätzbar. Fekter bezeichnete das Abkommen über die Abgeltungssteuer am Dienstag als «grossen Wurf» für die Steuerzahler, weil damit Steuergerechtigkeit hergestellt werde.

Informationsaustausch  

Mit den Steuerabkommen «schaffen wir Rechtssicherheit und bauen eine Brücke in die Zukunft», sagte Liechtensteins Regierungschef Klaus Tschütscher bei der Vertragsunterzeichnung. Geplant ist ausserdem eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern. Darin soll unter anderem ein Informationsaustausch bei vermuteten Steuerdelikten verankert werden. (sda)

 

 

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