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Sozialhilfegesetz: Obergericht bestätigt Rechtsauffassung

Wegen zu Unrecht bezogener Sozialhilfe wurde ein Mann im November bereits verurteilt. Nun hat das Obergericht dieses Urteil bestätigt. Und damit auch die Rechtsauffassung des Landgerichts.
Desiree Vogt
Gerichtsgebäude in Vaduz
Für das Obergericht ist klar: Wer Sozialhilfe bezieht, muss sich im Land aufhalten.
Über ein Jahr lang hat das liechtensteinische Sozialamt einem österreichischen Staatsangehörigen eine Wohnung in Liechtenstein bezahlt.

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