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«Stoppt die Masseneinwanderung!»

Das Abstimmungsresultat zur Initiative «Stoppt die Masseneinwanderung!» spaltet die Schweiz. Die «Liewo» sprach mit Thomas Amann vom Ausländer- und Passamt u. a. über Auswirkungen auf die Region und die aktuelle Verlosung von Aufenthaltsbewilligungen.

Herr Amann, derzeit läuft die Bewerbungsphase für die Auslosung einer Aufenthalts-bewilligung. In welchem Zeitraum findet diese statt?

Thomas Amann: Pro Jahr finden zwei Auslosungsrunden für Aufenthaltsbewilligungen ? jeweils im Frühjahr und im Herbst ? bestehend aus einer Vor- und einer Schlussauslosung statt. Interessierte können sich aktuell bis spätestens 28. Februar beim Ausländer- und Passamt anmelden.

Wie viele «Green Cards» werden insgesamt verlost?

Im Jahr werden 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nicht erwerbstätige EWR-Bürger ausgelost.

Seit wann existiert das Losverfahren und wie viele Green Cards wurden bisher insgesamt verlost?

Das Verfahren wird seit 2000 angewandt. In dieser Zeit wurden knapp 400 Aufenthaltsbewilligungen über die Auslosung vergeben.

Warum hat man dieses Losverfahren eingeführt?

Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) muss Liechtenstein die Hälfte der Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Verfahren erteilen, das allen Bewerbern Chancengleichheit garantiert. Liechtenstein stellt dies durch eine Auslosung sicher.

Welche Bevölkerungsgruppe stellt die meisten Gewinner? Aus welcher Bevölkerungsgruppe stammen die meisten Bewerber?

Erfahrungsgemäss stammen die meisten Bewerberinnen und Bewerber aus Österreich und Deutschland. Die Mehrheit davon übt bereits eine Grenzgängertätigkeit in Liechtenstein aus. In der Regel nehmen mehr Männer als Frauen an der Auslosung teil.

Was sind Teilnahmevoraus-setzungen für eine Bewerbung?

Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung der vollständig ausgefüllten Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühren­einzahlung. Mehrfachbewerbungen sind nicht erlaubt.

Was sind Ausschlusskriterien?

Falschangaben, Bestehen eines Einreiseverbots sowie die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheit.

Kommt es zu vielen Ausschlüssen vom Bewerbungsverfahren?

Nein, pro Auslosungsrunde werden rund ein bis zwei Prozent der Bewerber ausgeschlossen. Überwiegend deshalb, weil die Einzahlung nicht oder zu spät erfolgt.

Wie verläuft das Losverfahren?

An der Vorauslosung wird die doppelte Anzahl der später in der Schlussauslosung zu ziehenden Aufenthaltsbewilligungen gezogen. Normalerweise werden an der Vorauslosung also 28 erwerbstätige und 8 nicht erwerbstätige Personen ermittelt. Die Ausgelosten haben dann rund sechs Wochen Zeit, die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schlussauslosung zu erfüllen. Wer dort gezogen wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung.

Warum wird nach der Entrichtung der 100 Franken für die Voraus-wahl noch mal ein Betrag in Höhe von 500 Franken für die Schluss-auswahl fällig?

Nur um einige Gründe zu nennen: Die Aushandlung der liechtensteinischen «Sonderlösung» mit dem EWR, zu dem auch die Auslosung gehört, war mit einem erheblichen Aufwand für das Land verbunden. Auch die Durchführung der Auslosung selbst kostet Geld. Zudem gewährleistet die Höhe der Gebühren weitgehend, dass «Spassbewerbungen» nicht oder kaum vorkommen. Wer bei der Auslosung mitmacht, will auch eine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein.

Wie geht es für die Gewinner weiter? Müssen sie im Anschluss einen Test machen?

Die Gewinner können sofort ab Empfang der Benachrichtigung in irgendeiner Gemeinde des Landes Wohnsitz nehmen. Dazu haben sie sechs Monate Zeit. Erfolgt die Anmeldung nicht innert dieser Frist, erlischt dieses Recht und die Aufenthaltsbewilligung muss neu ausgelost werden.

Welche Rechte und welche Plichten hat der Besitzer der Aufenthaltsbewilligung?

Mit Ausnahme des Stimm- und Wahlrechts hat ein Besitzer einer Aufenthaltsbewilligung viele Rechte, wie sie auch eine Liechtensteinerin oder ein Liechtensteiner hat. Zu den Pflichten gehört es unter anderem, sich dem Aufenthaltszweck gemäss zu verhalten. So darf beispielsweise eine Person, die zur «erwerbslosen Wohnsitznahme» nach Liechtenstein gekommen ist, keine Berufstätigkeit ausüben. Mit einer Aufenthaltsbewilligung darf man sich zudem ohne Erlaubnis ? einem sogenannten Beibehalt ? nicht länger als sechs Monate im Ausland aufhalten.

Das Thema Aufenthalts-bewilligung ist gerade auch aufgrund des Abstimmungs-ergebnisses der Initiative «Stoppt die asseneinwanderung» aktuell. Wie beurteilen Sie das Resultat? Hat das Wahlergebnis Ihrer Einschätzung nach auch Konseqzenzen für Liechtenstein?

Die Personenfreizügigkeit in der Schweiz war für die liechtensteinischen Arbeitgeber ein grosser Vorteil. Fast 52 Prozent aller Grenzgänger nach Liechtenstein kommen täglich aus der Schweiz. Im Moment ist es jedoch schwierig, konkrete Auswirkungen für die liechtensteinische Volkswirtschaft vorherzusagen. (kid)


Persönlich
Thomas Amann, Jahrgang 1977, ist seit 1. Februar 2013 Abteilungsleiter Bewilligungen und Integration beim Ausländer- und Passamt (APA).

 
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