Bürokratie des Abschieds
Wenn ein Mensch stirbt, ist das für Angehörige immer mit vielen Emotionen verbunden. Dennoch gilt es, Ruhe zu bewahren, möchte man dem Verstorbenen doch einen angemessenen Abschied organisieren. Oft wird die Bürokratie, die mit einem Todesfall einhergeht, als Last empfunden. Manche sehen die zu erledigenden Aufgaben aber auch als willkommene Ablenkung an. Bei den Bestattungsinstituten und Pfarrämtern – in der Schweiz sind es die Bestattungsämter – ist man sich den Umgang mit dem Tod gewohnt. Hier findet man Hilfe, wenn man nicht mehr weiterweiss.
Die betroffenen Stellen bei einem Todesfall in Liechtenstein sind in der Regel der Hausarzt oder der ärztliche Notfalldienst, das Bestattungsinstitut, das Pfarramt der Gemeinde, die Gemeindekanzlei und das Zivilstandsamt (Kurzübersicht siehe Kasten rechts). Es gilt nicht nur, die Öffentlichkeit mittels einer Todesanzeige über den Todesfall zu informieren, sondern auch die Umstände der Trauerfeierlichkeiten zu organisieren. Hier hängt vieles vom Wunsch der Angehörigen oder gar des Verstorbenen selbst ab.
Die meisten sterben im Spital oder Pflegeheim
Während früher noch mehr Menschen zu Hause gestorben sind, sind heute meist die Spitäler und Alters-bzw. Pflegeheime die letzte Station auf dem Lebensweg. Auch diese Institutionen haben viel Routine darin, den Angehörigen den Abschied zu erleichtern.
Ist der Umstand des Todes besonders tragisch und unerwartet, kann das bei Angehörigen mit emotionalen Krisen verbunden sein. Wenn man sich selbst nicht mehr zu helfen weiss, kann man sich unter der Notrufnummer 144 in Liechtenstein mit dem Kriseninterventionsteam in Verbindung setzen.
Für die Trauerfamilien im Einsatz
Für den Bestatter ist in erster Linie der Wunsch des Verstorbenen zu wahren. «Bei Todesfällen hilft es uns, wenn die Familie sich bereits mit der Bestattungsart auseinandergesetzt hat», sagt Horst Kindle von den Kintra Bestattungsdiensten in Triesen. Horst Kindle weiss am Morgen nie, wie sein Arbeitstag verlaufen wird. «Es gibt Tage, da kommt kein einziger Anruf, dann wieder andere, an denen wir fünf Mal hintereinander ausrücken müssen.» Kindle führt zusammen mit seinem Bruder Oliver die Bestattungsunternehmen Kintra in zweiter Generation. Sein Job ist es, bei einem Todesfall neben der Lieferung der Särge und Urnen die Einsargung zu übernehmen, die Überführung des Verstorbenen zum Gemeindefriedhof oder zu einem der umliegenden Krematorien zu organisieren – «und den Trauerfamilien in allen Bereichen Hilfestellung zu geben, wo sie mich brauchen», wie er sagt.
Vorher darüber sprechen
Ein zentraler Punkt des Bestatters ist die Frage, ob ein Verstorbener kremiert und in einer Urne beerdigt oder traditionell bestattet werden soll, was gerade in ländlichen Gebieten noch häufiger geschieht. «Besonders emotional wird es, wenn sich die Verbliebenen nicht einig sind und hier Streitigkeiten entstehen.» Das ist dann meist nicht im Interesse des Verstorbenen und gibt dem Bestatter zu denken. «Zu sehen, wie persönliche Eitelkeiten in so einer Situation gepflegt werden, ist nicht angenehm», so Kindle.
Um solche Streitigkeiten um den Umgang mit dem Leichnam zu vermeiden, empfiehlt Kindle, schon zu Lebzeiten seine Wünsche zu äussern, wie man gerne bestattet werden möchte. «Natürlich ist es nicht für jeden einfach, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Doch es erspart den Verbliebenen viel Kraft und Nerven, wenn die Ausgangslage klar ist.» Man solle sich bei dieser Gelegenheit auch darüber unterhalten, wie zum Beispiel die Grabpflege vonstatten gehen soll. Auch für Vorberatungen stehen die Bestatter zur Verfügung.
Kremation der einfachere Weg
Etwa 70 Prozent entscheiden sich für eine Kremation. Dies meist mehr aus praktischen Gründen. Eine Urne benötigt nicht nur weniger Platz, sondern ist auch die «hygienischere» Variante. In städtischen Gebieten der Schweiz sind die Kremationen noch beliebter. Für viele ist am Ende die Art der Bestattung eine Frage des Glaubens, aber auch der Kosten.
Kostenfrage unterschiedlich
Anteile der Kosten für eine Bestattung, meistens im Falle einer Kremation, werden in Liechtenstein von einigen Gemeinden mitgetragen. Wie viel die Hinterbliebenen zahlen müssen und ob und wie viel die Gemeinde übernimmt, ist aber von Ort zu Ort verschieden. So bezahlt beispielsweise die Gemeinde Triesen die Kosten für eine Kremation, die Gemeinde Vaduz hingegen nicht. Die Kostenbeteiligungen sind in der jeweiligen Friedhofordnung festgelegt. Im Bezirk Werdenberg wird der Grossteil der Kosten einer Bestattung von der Gemeinde übernommen – von der Einsargung über die Überführung zum Friedhof bis hin zum Standardsarg. (mw)
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Gemeinde Triesen
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Gemeinde Vaduz