Vor 30 Jahren (1980): Erweiterung der Kläranlage
Quelle: Liecht. Vaterland vom 26. November 1980.
Laut Gewässerschutzgesetz muss verschmutztes Abwasser vor der Einleitung in die Gewässer behandelt werden. Unverschmutztes Abwasser ist versickern zu lassen; erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so ist es möglichst verzögert in ein Fliessgewässer abzuleiten.
Die Gemeinden sorgen für die Entwässerungsplanung und den Bau und Betrieb der Anlagen für die Abwasserentsorgung und deren Finanzierung. Sie legen für die Bauzonengebiete die Entwässerungsverfahren im Generellen Entwässerungsplan (GEP) fest. Dieser Plan bildet zusammen mit dem Abwasserreglement und der Gebührenordnung die verbindliche Grundlage für die Entwässerung der privaten Liegenschaften.
Die überörtliche Sammlung der Abwässer und deren Reinigung in der Kläranlage Bendern obliegt dem ABWASSERZWECKVERBAND DER GEMEINDEN LIECHTENSTEINS. Dieser Zweckverband wurde 1971 gegründet; ihm gehören heute alle elf Gemeinden des Landes an. (PD)
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