Triesen setzt einheitliche Vortrittsregelung um
Triesen. - Sowohl die Feldstrasse als auch die Bergstrasse sind sehr breit und gut ausgebaut. Grund genug um eigentlich anzunehmen, es handle sich dabei um Hauptstrassen mit Vortrittsrecht gegenüber den Einlenkerstrassen. Beide Strassen sind jedoch als so genannte Nebenstrassen klassifiziert, auf welchen Rechtsvortritt gilt. Bis vor Kurzem waren nur die Ein-lenkerstrassen Römerstrasse, Langgasse und Lawenastrasse mit dem «Kein Vortritt»-Schild» und der entsprechenden Bodenmarkierung versehen. Bei allen übrigen abzweigenden Strassen galt bisher der Rechtsvortritt, ausser bei jenen, die mit einem durchgehenden Trottoir abgetrennt sind.
Sicherheitskommission findet Regelung
Die Kommission für Öffentliche Sicherheit unter der Leitung von GR Albert Kindle setzte sich zusammen mit dem Gemeindepolizisten nun dafür ein, die Vortrittsregelung zwischen Bächlegatter und Goldiga Rank einheitlich auszugestalten. Sämtliche Einlenker wurden nun mit dem „Kein-Vortritt-Schild“ signalisiert und entsprechende Bodenmarkierungen ein-gezeichnet. Neu besteht auf der Feldstrasse nun also auch Vortritt gegenüber den Strassen Poskahalda, Vanolaweg, St. Mamertenweg, Letzanaweg, Vanetscha, Gastera, Badstoba und Dominik-Banzer-Strasse.
Feldstrasse: der kürzeste Weg zur Landstrasse
Die Ziele der Neuregelung liegen für die Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinde Trie-sen auf der Hand: neben der Einheitlichkeit und Einfachheit der neuen Regelung schafft diese auch ein deutliches Mehr an Verkehrssicherheit. Ebenso wird mit dieser Massnahme die Feldstrasse gegenüber der Dorfstrasse aufgewertet. So werden Fahrzeuglenker an-gehalten, vom Oberdorf kommend, nicht die Dorfstrasse als kürzeste Verbindung zur Landstrasse zu wählen, sondern die Feldstrasse zu benutzen. Abgesehen von der schmalen Fahrbahn handelt es sich bei der Dorfstrasse für sehr viele Kinder um den Schul- und Kindergartenweg. (pd)
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