Gemeinde Mauren senkt Steuersatz
Gemäss dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) sind die Gemeinden berechtigt, zur Bestreitung der Kosten ihrer öffentlichen Aufgaben einen Gemeindezuschlag zur Vermögens- und Erwerbssteuer des Landes zu erheben. Der Ansatz dieses Zuschlags wird jedes Jahr in Prozenten der Landessteuer vom Gemeinderat festgesetzt, darf aber 150 % nicht unterschreiten und 250 % nicht übersteigen.
Zur jährlichen Bestimmung des Gemeindesteuerzuschlags hat der Gemeinderat von Mauren 2006 einen Modus beschlossen, der eine abgestufte Festlegung des Zuschlagsatzes zwischen 200 % und 150 % ermöglicht. Massgebende Faktoren sind dabei das Ergebnis der jeweiligen Jahresrechnung sowie der Stand des effektiven, frei verfügbaren Reservekapitals (ohne vorsorglichen Bodenerwerb).
Der Modus hatte zur Folge, dass der Gemeindezuschlag für das Steuerjahr 2006 auf 170 % und für das Steuerjahr 2007 auf 150 % gesenkt wurde. Für das Steuerjahr 2008 legte der Gemeinderat – abweichend vom bestehenden Berechnungsmodus - einen Gemeindezuschlag von 180 % fest.
Reduktion von 200 auf 180 %
Die vom Gemeinderat am 16. Juni 2010 einstimmig genehmigte Gemeinderechnung für das Jahr 2009 schloss im Gesamtergebnis mit einem Deckungsüberschuss von CHF 100'612 ab. Das effektive, frei verfügbare Reservekapital (ohne vorsorglichen Bodenerwerb) wurde per Ende 2009 mit CHF 25,501 Mio. ausgewiesen. Gemäss bestehendem Berechnungsschlüssel hätte sich damit ein Gemeindezuschlag von 200 % für das Steuerjahr 2009 ergeben.
Die vom Gemeinderat am 16. Juni 2010 einstimmig genehmigte Gemeinderechnung für das Jahr 2009 schloss im Gesamtergebnis mit einem Deckungsüberschuss von CHF 100'612 ab. Das effektive, frei verfügbare Reservekapital (ohne vorsorglichen Bodenerwerb) wurde per Ende 2009 mit CHF 25,501 Mio. ausgewiesen. Gemäss bestehendem Berechnungsschlüssel hätte sich damit ein Gemeindezuschlag von 200 % für das Steuerjahr 2009 ergeben.
Dennoch sprachen sich sowohl die Finanzkommission als auch der Gemeinderat einstimmig dafür aus, den Steuerzuschlag für das Steuerjahr 2009 (Veranlagungsjahr 2010) definitiv mit 180 % festzusetzen. Dieser Zuschlagsatz entspricht dem Mittelwert zwischen dem Steuersatz von 200 % (für das Ergebnis der Jahresrechnung 2009) und dem Steuersatz von 160 % (für das effektive Reservekapital).
Die letzte Reduktion des Zuschlagsatzes auf 180 % für das Steuerjahr 2008 führte in der Gemeinderechnung 2009 zu Ertragseinbussen von rund CHF 0,84 Mio., die andererseits den Steuerpflichtigen von Mauren-Schaanwald zugute kamen. (pd)
Schlagwörter
-
Gemeinde Mauren
-
Liechtensteins Gemeinden
Ähnliche Artikel
Umfrage der Woche
Was sagen Sie zur geplanten «Revitalisierung» des Rheins zwischen Schaan und Eschen?
19.11.2024