Abänderung des Liechtensteiner Rechtshilfegesetzes
Vaduz - Am 1. Februar 2009 wird die Reform des Rechtshilfegesetzes (LGBl. 2009 Nr. 36) und der Strafprozessordnung (LGBl. 2009 Nr. 37) in Kraft treten. Diese Reform des Rechtshilfegesetzes gewährleistet, dass die liechtensteinischen Behörden und Gerichte in Zukunft noch rascher ausländischen Justizbehörden Rechtshilfe in Strafsachen leisten können. Mit der Abänderung ist die Definition der Berechtigten im Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation klar geregelt, und es wird auch die vereinfachte Zustellung von rechtskräftigen gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen ermöglicht. Zusammengefasst werden mit der Reform des Rechtshilfegesetzes auch die wesentlichen Kritikpunkte des Internationalen Währungsfonds (IMF) behandelt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Gesetzesänderung - welche auch einen Teil des "Projekts Futuro" bildet - auch von internationaler Seite entsprechend positive Beachtung finden wird. (pafl)
Bei zwei Havarien auf dem Gelände des australischen Verpackungskonzerns Amcor Flexibles Rorschach AG wurden 2020 und 2021 der Bodensee und die Thur mit giftigem Löschschaum verschmutzt. Das Unternehmen kam mit einer Bagatellstrafe davon. Verantwortlich hierfür ist ein problematisches Gesetz: Es ist für die Bestrafung von Unternehmen kontraproduktiv.