Gleich lange Spiesse für alle Unternehmungen
Die Entwicklung des Wechselkurses Franken-Euro verschärfte die Konkurrenzsituation, denn alles, was auf dem Euro-Raum kommt, ist damit erheblich billiger geworden. Nicht nur Waren, auch Arbeitskräfte. Die Wirtschaftskammer Liechtenstein ist deshalb froh, dass für viele Branchen ein Gesamtarbeitsvertrag besteht, der als wesentlichste Bestandteile die Arbeitszeiten und Mindestlöhne festlegt. Und zwar nicht nur für die in unserem Land angesiedelten und steuerpflichtigen Betriebe, sondern für alle Unternehmen, die in Liechtenstein irgendeine Arbeit ausführen. Weil die Gesamtarbeitsverträge für inländische wie ausländische Unternehmen gelten, haben alle gleiche Bedingungen, was für gleich lange Spiesse im Wettbewerb sorgt.
Voraussetzung für diese gleich langen Spiesse ist die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge. Nicht alle auf dem europäischen Kontinent sehen aber die damit verbundenen Kontrollen so positiv wie die Wirtschaftskammer, weil zu oft noch der freien Marktwirtschaft der Einführung von gewissen Regeln der Vorrang gegeben wird – im Unterschied zur sonst üblichen Regulierungswut. Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge garantiert einen fairen Wettbewerb, weil Lohndumping damit ausgeschlossen wird und auch die Arbeitszeiten eingehalten werden müssen. Die Gesamtarbeitsverträge sind gleichzeitig ein Schutz für die Arbeitskräfte wie für die Unternehmer: Die Arbeitskräfte können nicht als Lohndrücker eingesetzt werden, und unsere Unternehmer sehen sich nicht mit unfairen Niedriglöhnen konfrontiert.
Allerdings geht es nicht ohne Kontrollen, denn die Verlockungen sind vorhanden, mit billigen Arbeitskräften einen Vorteil zu ergattern. Wer gewisse Mindestlöhne im EU-Raum mit unseren durchschnittlichen Löhnen vergleicht, kann sich dies problemlos vorstellen. Die Ergebnisse der Kontrollen in den letzten Jahre haben bestätigt, wie wichtig regelmässige Kontrollen sind. Mehr als ein Drittel der Entsendebetriebe (aus dem Ausland) hatte keine Meldebestätigung für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in unserem Land und damit keine Berechtigung für eine Arbeitsausführung. Bei jeder zehnten Kontrolle wurde die Nichteinhaltung des Mindestlohnes festgestellt. Allein diese zwei Beispiele zeigen die Bedeutung der Kontrolltätigkeit, die zum Schutz der in- und ausländischen Arbeitskräfte durchgeführt werden. Ebenso bedeutend schätzt die Wirtschaftskammer den Schutz für den Werkplatz Liechtenstein ein, denn nur dort, wo die Belange der Arbeitskräfte und die Rechtssicherheit der Unternehmer mit Nachdruck beachtet werden, kann sich die Wirtschaft nachhaltig entwickeln und kann Wohlstand aufgebaut beziehungsweise erhalten werden.
Eine Kontrolltätigkeit ist keine einfache und keine dankbare Aufgabe. Um so mehr gilt es den Einsatz jener Personen zu würdigen, die auf Baustellen und in Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüfen. Für die Überwachung und den Vollzug der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge haben die beiden Sozialpartner – die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) – die Stiftung SAVE gegründet, die ihrerseits für die Kontrollen die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) einsetzt.
In 14 Branchen gelten bereits allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge, womit ein erheblicher Teil der gewerblichen Tätigkeiten abgedeckt werden. Allgemein wird von den einheimischen Unternehmern die Kontroll- und Beratungstätigkeit der ZPK geschätzt und unterstützt: Weil es grundsätzlich um «gleich lange Spiesse für alle» geht – und ganz besonders «gegen Lohndrücker».
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Wirtschaftskammer Liechtenstein
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