Todesanzeigen
Was haben Angehörige im Trauerfall vorzukehren?
Bei Todesfällen kommen viele Fragen auf die Hinterbliebenen zu. Eine dieser Fragen ist wahrscheinlich, wie die Todesanzeige oder später die Danksagung lauten soll. Hier finden Sie hilfreiche Ratschläge zur Aufgabe und Gestaltung von Anzeigen. Stirbt ein liechtensteinischer Staatsangehöriger oder ein im Inland wohnhafter Ausländer im Fürstentum Liechtenstein, wird das Liechtensteinische Zivilstandsamt mittels eines ärztlichen Totenscheines vom Landesphysikus benachrichtigt. Anschliessend erstellt das liechtensteinische Zivilstandsamt die Todesfall-Aufnahme (Erbbescheinigung), welche an die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person weitergeleitet wird.
Todesanzeige: In einer Todesanzeige werden Öffentlichkeit, Verwandte, Freunde und Bekannte über einen Todesfall informiert. Hier können Sie die Todesanzeige aufgeben: inserate@vaterland.li
Danksagung: Mit der Danksagung bedankt sich die Trauerfamilie für die Anteilnahme und Verbundenheit, die sie in der schweren Zeit des Abschiednehmens erfahren durfte. Hier können Sie die Danksagung aufgeben: inserate@vaterland.li
1. Wo kann ich die Todesanzeige oder Danksagung aufgeben?
Todesanzeigen können bei unserer Inserateabteilung, beim Bestatter oder der Druckerei in Auftrag gegeben werden.
2. Inhalt einer Todesanzeige
- Einladung zur Bestattung
- Datum = Sterbedatum
- Adresse, wenn Ehepartner noch lebt, oder Traueradresse, wenn niemand mehr im gleichen Haushalt lebt
- Bibelzitat, Vers, Einleitung
- Familienhierarchie: Achten Sie darauf, dass die Reihenfolge der Verwandtschaftsgrade stimmt (Gatte, Vater, Schwiegervater etc. oder Gattin, Mutter, Schwiegermutter etc.)
- Name und Nachname des/der Verstorbenen
- Geburts- und Todestag des/der Verstorbenen
- Einige Zeilen zur Information und/oder der Anteilnahme
- Die Namen der Trauernden
- Wann und wo die Trauerfeier stattfindet: Wochentag, Datum, Uhrzeit, vollständige Adresse
- Beisetzung: Urne mit Asche oder Erdbestattung mit Sarg
- Blumen oder Spenden: Wird nichts erwähnt, werden in der Regel Blumen auf den Friedhof gebracht.
3. Wie soll die Todesanzeige aussehen?
Sie haben Gestaltungsfreiheit. Wenn Sie uns Ihren persönlichen Trauertext, Bibelvers, ein Foto und/oder das Kreuz frühzeitig zustellen, erhalten Sie auf Wunsch ein Gut zum Druck. Fotos am besten im eps-, jpg-oder tiff-Format in einer guten Auflösung. Bitte im Auftrag auch jeweils die zuständige Ansprechperson mit Adresse, Telefon, Fax und E-Mail angeben.
4. Wann erscheint die Todesanzeige
Eine Todesanzeige erscheint einen Tag nach Aufgabe in der Zeitung. Der Verlag behält sich in Ausnahmenfällen vor, Anzeigen aus umfangtechnischen Gründen auf den darauffolgenden Tag zu schieben. Auf Kundenwunsch wird die Todesanzeige auch an andere Medien weitergeleitet.
5. Kosten
Eine Todesanzeige im „Liechtensteiner Vaterland“ ist 11,5 cm breit. Der Preis richtet sich nach der Höhe wie folgt:
bis 20 cm CHF 490.00
bis 25 cm CHF 590.00
bis 30 cm CHF 690.00
(exkl. MwSt.)
Weitere Anfragen können von Montag bis Freitag an die Anzeigenabteilung des „Liechtensteiner Vaterlands“, Telefon +423 236 16 63, Fax +423 236 16 17, E-Mail: inserate@vaterland.li gerichtet werden.
6. Danksagung
Eine Danksagung im «Liechtensteiner Vaterland» ist 11,5 cm breit und maximal 15 cm hoch. Sie kostet 390 Franken in der Normalauflage und 490 Franken in der Grossauflage am Dienstag.
Für die Danksagung gilt derselbe Vorgang wie bei der Todesanzeige.
7. Todesfälle am Wochenende
Bei Todesfällen am Wochenende nimmt meist der Bestatter mit der Zeitung Kontakt auf. In Notfällen ist das «Liechtensteiner Vaterland» am Sonntag ab 16.30 Uhr telefonisch über (+423) 236 16 16 erreichbar oder Sie senden die Todesanzeige per E-Mail an redaktion@vaterland.li.
- Die Todesanzeige erst aufgeben, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Bestattung festgelegt sind.
- Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden aufgeführt werden soll und wer nicht.
9. Muster einer Todesanzeige
Die folgende Abbildung zeigt Ihnen, wie eine Todesanzeige aufgesetzt werden kann: