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Zierschildkröten zur Gebrauchsleihe

Rotwangen-Schmuckschildkröten in Freiheit schaden der Artenvielfalt und sind deshalb seit 2008 hierzulande verboten. Wer ein solches Tier besitzt, darf es behalten, muss aber einen Gebrauchsleihvertrag mit einem Zoo oder einer Auffangstation abschliessen.
Rotwangen-Schmuckschildkröten sind in der Schweiz seit 2008 verboten. In der freien Natur richtet die invasive Art aus Nordamerika Schaden an. (Archiv)
Rotwangen-Schmuckschildkröten sind in der Schweiz seit 2008 verboten. In der freien Natur richtet die invasive Art aus Nordamerika Schaden an. (Archiv)
Die Schildkröte mit dem charakteristischen orangen Fleck am Kopf stammt aus Nordamerika und galt in den siebziger und achtziger Jahren als beliebtes Heimtier.

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