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Überbrückungshilfe doch nicht abschaffen

Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Nicht wiedergewählte und ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin unter bestimmten Umständen eine Überbrückungshilfe beantragen können. (Symbolbild)
Nicht wiedergewählte und ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin unter bestimmten Umständen eine Überbrückungshilfe beantragen können. (Symbolbild)
Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, nicht auf eine Vorlage des Nationalrates einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

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