Strafverfahren nun auch gegen Borer
Sobald der offizielle Entscheid über die Aufhebung der Immunität von Miesch bei der Bundesanwaltschaft (BA) eingetroffen sei, werde die BA auch gegen Borer ein Strafverfahren eröffnen, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Lobbyist wird der Bestechung und der Vorteilsgewährung verdächtigt.
Miesch soll Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.
Die BA verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Wegen des Verdachts der passiven Bestechung und der Vorteilsannahme werde gegen den ehemaligen Nationalrat deshalb ein Strafverfahren eröffnen, teilte die BA mit.
Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht. Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet.
Eine Gegenleistung für das Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses sei nie gewährt oder in Aussicht gestellt worden, sagte Borer gegenüber Keystone-SDA. Nach Bekanntgabe der Aufhebung von Mieschs Immunität hatte Borers Beratungsunternehmen erklärt, dies biete ihnen die Gelegenheit, die "falschen, durch geschickte PR aufgebauten Vorwürfe zu entkräften". (sda)
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