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Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Der Bundesrat soll im Gesundheitswesen eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen. Das hat der Nationalrat bei der Beratung einer Gesetzesvorlage beschlossen, welche die Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern soll. Das Projekt ist seit Jahren umstritten.
Der Nationalrat will ein Gremium schaffen, das die Qualität in medizinischen Einrichtungen überwacht. (Themenbild)
Der Nationalrat will ein Gremium schaffen, das die Qualität in medizinischen Einrichtungen überwacht. (Themenbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Kommissionssprecherin Bea Heim (SP/SO) brachte es zu Beginn der Eintretensdebatte auf den Punkt: "Gegen Massnahmen, welche die Qualität im Gesundheitswesen verbessern, ist niemand." Jedoch werde seit Jahren über deren Ausgestaltung gestritten. Seit 2007 stünden konkrete Empfehlungen im Raum, getan habe sich nichts.

Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits im Dezember 2015 einen Krankenkassenzuschlag für Qualitätsprogramme vorgeschlagen. Diese Qualitätsprogramme hätten Spitäler und Ärzte dabei unterstützt, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden könnten.

Details noch zu klären

Nachdem der Ständerat vor zwei Jahren nicht auf den bundesrätlichen Entwurf zu den Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) eingetreten war, hat der Nationalrat nun einen neuen Versuch gestartet.

Mit 159 zu 24 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Montag einem überarbeiteten Konzept ihrer vorberatenden Gesundheitskommission zu. Dieses schafft die strukturellen und finanziellen Grundlagen zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen.

Konkret soll eine eidgenössische Qualitätskommission geschaffen werden - in Form einer Stiftung oder einer ausserparlamentarischen Kommission.

Verbindliche Verträge

In der Qualitätskommission sollen die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten und weitere Fachleute Einsitz nehmen. Die Kommission würde Behörden, Leistungserbringer und Versicherer beraten. Weiter könnte sie Dritte beauftragen, Qualitätsindikatoren zu entwickeln.

Weiter sollen sollen Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet werden, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese sollen vom Bund geprüft werden und für alle Leistungserbringer verbindlich sein.

Bund und Kantone zahlen

Die zentrale Frage im Nationalrat war, wer die Kosten aufbringt. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die Versicherten die Massnahmen zahlen - über einen Beitrag von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie. Das wären derzeit höchstens 3.50 Franken im Jahr.

Der Nationalrat schlägt auch hier einen anderen Weg ein. Demnach sollen die Kosten je zur Hälfte der Bund und die Kantone tragen. Das beschloss die grosse Kammer mit 119 zu 66 Stimmen.

Eine Minderheit um die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel wollte auch die Versicherer in die Pflicht nehmen, scheiterte aber mit diesem tripartiten Finanzierungsschlüssel. Schliesslich genehmigte der Nationalrat einen Kredit in Höhe von 45,2 Millionen Franken für die Jahre 2019 bis 2022.

Strafe bei Verstössen

Weiter stimmte der Nationalrat verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten für Leistungserbringer zu, wenn diese die Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität verletzen. Hält sich ein Leistungserbringer nicht an die Regeln zur Qualitätsentwicklung, soll seine Leistung nicht von der Krankenversicherung vergütet werden.

Unbestritten war der Grundsatz, wonach sich die Tarife und Preise an der Entschädigung für jene Leistungserbringer orientieren sollen, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Was im stationären Bereich gilt, soll auch für den ambulanten Bereich gelten.

Ständerat entscheidet über Schicksal

Als Beispiel dient etwa ein Pilotprogramm in der Chirurgie: Mittels Checklisten soll verhindert werden, dass Patienten am falschen Körperteil operiert oder mit Kompressen im Bauch zugenäht werden. Im Ständerat fand die Mehrheit im Sommer 2016, die Vorlage sei unnötig, der Bund habe bereits genügend Instrumente zur Qualitätssicherung.

Tritt die kleine Kammer in einer der kommenden Sessionen ein zweites Mal nicht auf das Gesetzesprojekt ein, ist dieses vom Tisch. Möglich ist aber auch die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission, wie dies die FDP-Fraktion im Nationalrat erfolglos vorgeschlagen hatte.

Die Partei wollte aus Bürokratiegründen auf die Einsetzung einer Kommission verzichten und dafür die Kompetenzen des nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ausweiten. Die Finanzierung sollte nach dem Vorbild der Programme der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gestaltet werden. Der Antrag wurde mit 154 zu 27 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. (sda)

 

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