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Parlament kann über CO2-Gesetz entscheiden

Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 zu halbieren, gemessen am Stand von 1990. Nun hat der Bundesrat dargelegt, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erreichen will. Heizöl und Benzin dürften teurer werden.
Umweltministerin Doris Leuthard präsentiert die geplanten Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Damit will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen.
Umweltministerin Doris Leuthard präsentiert die geplanten Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Damit will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen. (Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER)

Das Jahr 2017 habe erneut vor Augen geführt, dass der Klimawandel in vollem Gange sei, sagte Umweltministerin Doris Leuthard am Freitag vor den Medien in Bern. Die Gletscherschmelze habe einen neuen Rekord erreicht. Gleichzeitig sei 2017 die bisher höchste CO2-Konzentration in der Atmosphäre gemessen worden. Nichts tun sei keine Option.

Die Massnahmen, mit welchen der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen will, sind im totalrevidierten CO2-Gesetz festgelegt. Über dieses kann nun das Parlament entscheiden. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage etwas abgeschwächt.

30 Prozent im Inland

Umstritten ist vor allem, um wie viel die Treibhausgasemissionen durch Massnahmen im Inland gesenkt werden sollen. Hier ist der Bundesrat bei seinem Vorschlag geblieben: Die Reduktion um 50 Prozent soll zu mindestens 60 Prozent im Inland erfolgen. Die Emissionen in der Schweiz sollen also bis 2030 um mindestens 30 Prozent sinken.

Der Rest - maximal 20 Prozent - dürfte mit Massnahmen im Ausland erbracht werden, in Form von Klimaschutzprojekten. Der Bundesrat kann für einzelne Sektoren Ziele und Zwischenziele festlegen. Um das Reduktionsziel zu erreichen, setzt er vor allem auf bisherige Instrumente.

Mehr erneuerbare Treibstoffe

Im Verkehr, der am meisten CO2-Emissionen verursacht, sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Gleichzeitig sollen die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge schrittweise verschärft werden, im Einklang mit denjenigen in der EU.

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen höheren Anteil der Emissionen aus Treibstoffen kompensieren müssen - bis zu 90 Prozent. Neu soll aber auch eine Kompensation im Ausland möglich sein. Mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr sollen in der Schweiz kompensiert werden müssen. Durch diese Massnahme dürfte der Benzinpreis etwas steigen.

Teureres Heizöl

Steigen wird auch die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und damit der Preis des Heizöls. Ab nächstem Jahr beträgt die Abgabe 96 Franken pro Tonne CO2. Der Bundesrat will den maximalen Abgabesatz von heute 120 Franken auf 210 Franken erhöhen. In der Vernehmlassung hatte er 240 Franken vorgeschlagen. Heute wird ein Teil der Gelder für Gebäudesanierungen verwendet. Diese Teilzweckbindung der Abgabe soll 2025 auslaufen.

Für Massnahmen zur Senkungen der Gebäudeemissionen sind die Kantone zuständig. Liegen die Emissionen in den Jahren 2026 und 2027 aber nicht mindestens 50 Prozent unter dem Niveau von 1990, will der Bundesrat ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude einführen.

Keine fossilen Heizungen in Neubauten

Neubauten dürften bei einer Zielverfehlung ab 2029 nicht mehr mit fossilen Heizungen ausgestattet werden. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, fossile Heizungen auch beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Bauten zu verbieten, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Weil das mehrheitlich abgelehnt wurde, hat er nun darauf verzichtet.

Die neue Lösung mit den Grenzwerten überlasse den Entscheid den Eigentümern, schreibt er in der Botschaft ans Parlament. Bei genügend guter Sanierung der Gebäudehülle oder dem Einsatz von erneuerbaren Energien sowie der Nutzung von Abwärme seien fossile Heizungen weiterhin möglich. Festgehalten hat der Bundesrat daran, dass auch die Landwirtschaft in die Klimapolitik einbezogen werden soll. Die Massnahmen will er in der Landwirtschaftsgesetzgebung festlegen.

Abgabebefreiung für alle Unternehmen

Unternehmen können sich weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Neu soll die Möglichkeit allen Unternehmen offen stehen, deren jährliche Abgabelast mehr als 15'000 Franken beträgt. Der Bundesrat habe hier ein Anliegen der Wirtschaft aufgenommen, sagte Leuthard.

Bei den Massnahmen in der Industrie verweist der Bundesrat auch auf die geplante Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU. Neu werden neben grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen.

Verknüpfung bis 2020

Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme hat der Bundesrat ebenfalls am Freitag verabschiedet. Durch die Verknüpfung, die vor 2020 erfolgen soll, erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt.

Obwohl der Bundesrat der Wirtschaft entgegen gekommen ist, rechnet Leuthard im Parlament mit Widerstand von bürgerlicher Seite. Den linken Parteien wiederum gegen die Massnahmen nicht weit genug. "Wir werden im Kampfmodus bleiben", sagte die Umweltministerin.

Das geltende CO2-Gesetz verlangt bis 2020 eine Verringerung der inländischen Treibhausgasemissionen um 20 Prozent unter das Niveau von 1990. Mit dem neuen Gesetz wären die Schritte zur Senkung der Emissionen kleiner als die heutigen. Der Bundesrat rechtfertigt das damit, dass die Schweiz bereits viel getan habe. (sda)

 

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