Parlament hebt Immunität von Miesch auf
Der Entscheid fiel mit 5 zu 3 Stimmen, wie Kommissionspräsidentin Mattea Meyer (SP/ZH) vor den Bundeshausmedien erklärte. Damit vollzieht die Kommission eine Kehrtwende. Noch im Juni hatte sie es abgelehnt, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid damals mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Das institutionelle Interesse des Parlaments überwiege das rechtsstaatliche Interesse an der Strafverfolgung, argumentierte sie.
Anders sah dies die Kommission des Ständerates. Im August sprach sie sich dafür aus, die Immunität von Miesch aufzuheben. Sie sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Mieschs Verhalten und seinem Amt, weshalb sie auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität eintrat. In einem zweiten Schritt beschloss sie, die Immunität aufzuheben.
Für die Ständeratskommission wiegt das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als die institutionellen Interessen des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen. Nur so könne abschliessend festgestellt werden, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Nun hat sich die Nationalratskommission angeschlossen.
Im Fokus steht ein GA der 1. Klasse
Die Bundesanwaltschaft will im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre gegen Miesch ermitteln. Miesch soll dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.
Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht.
Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Auch Borer ist wegen der Angelegenheit im Visier der Justiz. Ein Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft noch nicht eröffnet. Sie wolle den definitiven Entscheid über die Aufhebung der Immunität von Miesch abwarten, sagte sie im August auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA.
Schutz der Kollegen
Die Parlamentskommissionen haben bisher noch nie die Immunität von Ratskolleginnen und Ratskollegen aufgehoben. So blieb auch die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre vor Strafverfolgung geschützt. Gegen SVP-Nationalrat Pirmin Schwander oder Alt Bundesrat Christoph Blocher waren Verfahren möglich, weil ihr Verhalten aus Sicht der Kommissionen gar nicht durch die Immunität geschützt war.
Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht mehr zu den Wahlen an. (sda)
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