Neuer GAV für das Coiffeurgewerbe

Der neu ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Coiffeurgewerbe sieht auch einen Mindestlohn für Mitarbeitende ohne anerkanntes Diplom vor. Der bisher fehlende Mindestlohn hat nach Einschätzung der Sozialpartner zur Verbreitung von missbräuchlichen Lohndumping-Praktiken geführt. (Archivbild)
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