­
­
­
­

Neuer GAV für das Coiffeurgewerbe

Im Coiffeurgewerbe haben sich die Sozialpartner auf eine Vereinbarung zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) verständigt. Vorgesehen sind unter anderem Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung und ein verstärkter Schutz gegen Lohndumping.
Der neu ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Coiffeurgewerbe sieht auch einen Mindestlohn für Mitarbeitende ohne anerkanntes Diplom vor. Der bisher fehlende Mindestlohn hat nach Einschätzung der Sozialpartner zur Verbreitung von missbräuchlichen Lohndumping-Praktiken geführt. (Archivbild)
Der neu ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Coiffeurgewerbe sieht auch einen Mindestlohn für Mitarbeitende ohne anerkanntes Diplom vor. Der bisher fehlende Mindestlohn hat nach Einschätzung der Sozialpartner zur Verbreitung von missbräuchlichen Lohndumping-Praktiken geführt. (Archivbild)
CoiffureSuisse und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich nach mehrmonatigen Verhandlungen auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag heisst.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­