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Krankenversicherungen rechnen falsch ab

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stützt bei der Bezifferung des von den Versicherten zu leistenden Spitalkostenbeitrags eine Berechnungsmethode, die zu Lasten der Patienten geht und die Versicherungen begünstigt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das Bundesgericht hat Krankenkassen bei der Berechnung des Spitalkostenbeitrags in die Schranken gewiesen. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat Krankenkassen bei der Berechnung des Spitalkostenbeitrags in die Schranken gewiesen. (Symbolbild)
Im konkreten Fall wurde ein Mann zwei Tage stationär in einem Zürcher Spital behandelt. Dafür stellte das Spital der Krankenversicherung Assura eine Rechnung von 1696 Franken.

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