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Krankenversicherung muss Spitalkosten zahlen

Es gibt keine Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten einer Spitalbehandlung, solange diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies hat das Bundesgericht im Fall der Krankenversicherung Vivao Sympany entschieden.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Übernahme von Spitalkosten der Krankenversicherung Vivao Sympany abgewiesen. (Symbolfoto)
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Übernahme von Spitalkosten der Krankenversicherung Vivao Sympany abgewiesen. (Symbolfoto)
Die Krankenversicherung wollte von den 1,08 Millionen Franken, die ihr ein Spital aus dem Kanton Basel-Stadt in Rechnung stellte, nur rund 300'000 Franken übernehmen.

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