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Keine Steuerbefreiung von KEV-Einkünften

Der Bundesrat ist gegen eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen (KEV) zur Förderung von erneuerbaren Energien. Eine Entlastung hätte auf die Effizienz der Förderung kaum Auswirkungen und würde steuerliche Grundprinzipien verletzen.
In den letzten Jahren gingen mehr als zwei Drittel der KEV-Fördermittel an private Firmen. Im Bild: Silizium-Solarzellen der Gesellschaft Mont Soleil im Berner Jura bei St. Imier. (Archiv)
In den letzten Jahren gingen mehr als zwei Drittel der KEV-Fördermittel an private Firmen. Im Bild: Silizium-Solarzellen der Gesellschaft Mont Soleil im Berner Jura bei St. Imier. (Archiv)
Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch gutgeheissen hat. Mit diesem wird ein Postulat von Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) aus dem Jahr 2011 erfüllt.

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