Kampf gegen Kostenwachstum
Zu den Massnahmen, die der Bundesrat vorschlägt, gehört ein Referenzpreissystem. Für Generika soll die Krankenkasse künftig nur noch einen maximalen Preis vergüten müssen. Der Preisüberwacher fordert seit Jahren ein Referenzpreissystem. Er schätzt, dass sich damit bis zu 400 Millionen Franken im Jahr einsparen lassen. Pharmafirmen und Ärzte wehren sich dagegen.
Ein Experimentierartikel soll den Kantonen und Tarifpartnern erlauben, ausserhalb des Rahmens des Krankenversicherungsgesetzes innovative, kostendämpfende Pilotprojekte durchzuführen. Als Beispiele nennt der Bundesrat in einer Mitteilung Pilotprojekte zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen oder Versuche im Bereich der integrierten Versorgung.
Blockade verhindern
Eine nationale Tariforganisation soll ebenfalls zur Dämpfung der Kosten im ambulanten Bereich beitragen. In dieser sollen die Tarifpartner die Tarifstruktur Tarmed ständig entwickeln und anpassen. Der Bundesrat verspricht sich davon tendenziell tiefere Kosten. Zudem sollen Blockaden bei der Revision des Tarifs verhindert werden können.
Ärzte, Spitäler und Krankenkassen sollen dem Bund künftig auch die Daten liefern, die benötigt werden, um Tarife und Preise festzulegen, anzupassen und zu genehmigen. Damit will der Bundesrat die Zunahme der erbrachten Leistungen unter Kontrolle halten können.
Die Massnahmen gehen zurück auf Vorschläge einer international besetzten Expertengruppe. Diese hatte auch einen Kostendeckel im Gesundheitswesen angeregt. Darauf verzichtet der Bundesrat vorläufig. Um das Kostenwachstum zu dämpfen, will er aber Pauschaltarife fördern können.
Ärzte, Spitäler und Krankenkassen sollen verpflichtet werden, verbindliche Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren. Ziel ist es, das ungerechtfertigte Mengenwachstum zu bremsen. Damit sind unbegründete ärztliche Leistungen gemeint. Kommt keine Einigung zu Stande, soll der Bundesrat selber solche Massnahmen festlegen können.
Prämienwachstum bremsen
Patienten sollen künftig immer eine Kopie der Rechnung erhalten, damit sie diese prüfen können. Auch die Bundesbehörden wollen bei den Rechnungen genauer hinschauen. Schliesslich sollen die Krankenversicherungsverbände gegen die Zulassung von Spitälern und Pflegeheimen Beschwerde führen können. Damit will der Bundesrat einer kostspieligen Überversorgung entgegenwirken.
Der Bundesrat hofft, mit diesen Massnahmen mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr sparen zu können. Das würde auch das Wachstum der Krankenkassenprämien bremsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Dezember 2018. Es handelt sich um ein erstes von zwei geplanten Massnahmenpaketen. Eine weitere Etappe soll Ende 2019 folgen. (sda)
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Krankenkassenprämien
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