Initiative zu Wohnungen kommt ins Parlament
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet. Der Mieterverband verlangt damit, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert.
Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden.
Unnötige Markteingriffe
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative abzulehnen. Aus seiner Sicht sind solche Markteingriffe weder nötig noch realistisch. Die Initiative sei nicht mit den Grundsätzen einer marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung vereinbar, schreibt er in der Botschaft ans Parlament.
Die Umsetzung würde zudem den Bund und die Kantone finanziell über Gebühr belasten. Die Wohnungspolitik des Bundes habe sich bewährt, die Bevölkerung sei im Schnitt ausreichend und zu tragbaren Bedingungen mit Wohnraum versorgt.
Marktanteil halten
Der Bundesrat will aber, dass der gemeinnützige Wohnungsbau den heutigen Marktanteil von vier bis fünf Prozent halten kann. Deshalb unterbreitet er dem Parlament einen Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken.
Das Geld soll in den bestehenden Fonds de Roulement zugunsten der gemeinnützigen Wohnbauträger fliessen. Daraus werden verzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Wohnungen ausgerichtet. Seit 2003 konnten so durchschnittlich 1500 Wohnungen pro Jahr unterstützt werden.
FDP und SVP dagegen
In der Vernehmlassung wurde der Rahmenkredit mehrheitlich befürwortet. Ablehnend geäussert haben sich indes FDP und SVP. Während sich die FDP gegen die Aufstockung der Mittel aussprach, verlangte die SVP die Auflösung des Fonds de Roulement. Ihrer Ansicht nach ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus keine Bundesaufgabe. SP und Grüne dagegen verlangen mehr Mittel für den Fonds.
Aus dem Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken sollen voraussichtlich ab 2020 und während zehn Jahren sukzessive einzelne Tranchen dem Fonds zugeführt werden. Das Parlament würde die Mittel im Budgetprozess jährlich auf den jeweiligen Bedarf abstimmen. (sda)
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Eigentum und Eigentumsrecht
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