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Hooligan unterliegt vor Bundesgericht

Die Smartphone-Daten eines mutmasslichen Aargauer Hooligans dürfen zumindest teilweise für eine Strafuntersuchung verwendet werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen gegen eine Entsiegelung abgewiesen.
Auf dem Perron von Gleis 0 boten sich Aargauer und Zürcher Fussballfans am 22. November 2014 eine Schlägerei. (Archiv)
Auf dem Perron von Gleis 0 boten sich Aargauer und Zürcher Fussballfans am 22. November 2014 eine Schlägerei. (Archiv)
Er soll der Anführer einer notorisch gewaltbereiten Aargauer Fan-Gruppierung sein, wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag für Entsiegelung des Smartphones schrieb.

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