Curafutura will kein Geld zurück
2011 trat die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Danach befanden sich Kantone und Krankenkassen in einem lange dauernden Verteilkampf. Im Kern ging es um die Frage, wer Pflaster, Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Pflegematerial zahlen muss.
Vergangenen Herbst fällte das Bundesverwaltungsgericht einen Grundsatzentscheid zu Gunsten der Versicherer. Die Richter entschieden, dass Pflegematerial, das zur Erbringung von professionellen Pflegeleistungen notwendig ist, nicht mehr über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden darf.
Seit Januar 2018 muss der sogenannte Restfinanzierer, also Kantone und Gemeinden, vollumfänglich für Pflegematerial aufkommen. Ausserdem hat das Bundesverwaltungsgericht die Tarifverträge rückwirkend bis Januar 2015 für unzulässig erklärt.
Die Versicherer können damit ihre geleisteten Vergütungen von Pflegematerialien ab dem 1. Januar 2015 grundsätzlich zurückfordern. Einige Krankenkassen deuteten in der Vergangenheit an, dass sie für die geleisteten Beträge eine Rückerstattung verlangen werden.
Mehraufwand und mögliche Verfahren
Die Helsana teilte am Donnerstag mit, dass sie auf eine Rückerstattung der vergüteten Beträge verzichtet. Die mit rund 1,9 Millionen Versicherten grösste Schweizer Krankenkasse begründet dies mit einem "nicht zu verantwortenden Mehraufwand und möglichen Gerichtsverfahren".
Wie hoch die finanziellen Abstriche sind, konnte Helsana-Sprecher Stefan Heini auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA nicht sagen. Schätzungen seien schwierig und hätten keinen verlässlichen Wert ergeben, sagte er.
Die Helsana ist Mitglied des Krankenversicherungsverbands Curafutura. Auch die anderen Verbandsmitglieder CSS, Sanitas und KPT wollen keine Leistungen gegenüber freiberuflichen Pflegefachkräften, Spitex und Pflegeheimen zurückfordern. Dies erklärte Curafutura-Sprecher Ralph Kreuzer auf Anfrage.
Diskussionen bei Santésuisse
Noch nicht entschieden hat hingegen der konkurrierende Branchenverband Santésuisse. "Wir prüfen zurzeit, ob und falls ja wie dieses Geld zurückbezahlt werden soll", sagte Santésuisse-Sprecher Christophe Kaempf auf Anfrage. Es sei noch unklar, ob man im Verband oder jeder Versicherer einzeln vorgehen solle. Ein definitiver Entscheid dürfte in zwei bis drei Wochen fallen.
Die neue Pflegefinanzierung trat 2011 ins Kraft. Um den Pflegeheimen Zeit für die Umsetzung zu gewähren, wurde eine Übergangslösung verhandelt, welche Ende 2014 auslief.
Ab 1. Januar 2015 zwangen diverse Kantone die Versicherer mittels Tariffestsetzungsverfahren provisorisch zur Zahlung. In Basel-Stadt und Thurgau verfügten die Kantonsregierungen sogar definitiv entsprechende Tarife.
Dagegen erhoben 45 Versicherer, vertreten durch Tarifsuisse, Beschwerde. Tarifsuisse ist die grösste Einkaufsorganisation der Krankenversicherer und eine Tochter des Branchenverbandes Santésuisse. (sda)
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