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Gastronomie legt Schutzkonzept vor

Wer ab dem 11. Mai in ein Restaurant geht, muss seine Kontaktdaten hinterlegen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Die Kantone sollen die Einhaltung des Schutzkonzeptes streng kontrollieren, das Gastrosuisse und Hotelleriesuisse am Dienstag veröffentlicht haben.
Ein Ehepaar richtet sein Restaurant in Lausanne den Corona-Vorschriften entsprechend her für die Wiedereröffnung am 11. Mai. (Archivbild)
Ein Ehepaar richtet sein Restaurant in Lausanne den Corona-Vorschriften entsprechend her für die Wiedereröffnung am 11. Mai. (Archivbild)
Das Schutzkonzept umfasst sieben Seiten mit zehn Anwendungsbereichen. Wer die Vorgaben einzuhalten vermag, kann seinen Betrieb nächsten Montag gemäss Entscheid des Bundesrates wieder öffnen.

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