­
­
­
­

Doch Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen

Im vergangenen Jahr versenkte das Parlament ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel. Nun sollen zumindest jene Konsumenten geschützt werden, die Waren am Telefon bestellen. Dies hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen.
Bei Telefonverkäufen soll es ein Widerrufsrecht geben (Symbolbild)
Bei Telefonverkäufen soll es ein Widerrufsrecht geben (Symbolbild)
Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat schlug ursprünglich vor, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­