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Beschwerde von Ecopop-Initiant abgelehnt

Die Ecopop-Initianten dürfen ungestraft als "Birkenstock-Rassisten" oder als "verwirrte Akademiker" bezeichnet werden. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichtes ist auf eine Beschwerde des Ecopop-Geschäftsführers nicht eingetreten.
Andreas Thommen vom Ecopop-Initiativkomitee (Archiv)
Andreas Thommen vom Ecopop-Initiativkomitee (Archiv)
Die Beschwerde des Geschäftsführers Andreas Thommen richtete sich gegen die sogenannte Nichtanhandnahme-Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG.

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