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Bergbahnen verstärken Schutzmassnahmen

Angesichts der rasch ansteigenden Fallzahlen von Ansteckungen mit dem Coronavirus hat der Verband Seilbahnen Schweiz sein Schutzkonzept für die Bergbahnen verstärkt. Neu gilt eine Maskenpflicht auf allen Anlagen, auch auf dem Schlepplift.
Neu gilt eine Maskenpflicht auch für den Skilift. (Archivbild)
Neu gilt eine Maskenpflicht auch für den Skilift. (Archivbild)
Angelehnt an die Vorschriften im öffentlichen Verkehr müssen die Wintersportler zudem neu und ab sofort nicht nur in geschlossenen Warteräumen, sondern auch beim Anstehen eine Schutzmaske tragen.

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