Auslandschweizer fordern E-Voting bis 2021
Der 140-köpfige Auslandschweizerrat (ASR) lancierte die Petition am Freitag in Visp VS, wie die Auslandschweizer-Organisation (ASO). Angestrebt werden 10'000 Unterschriften, die am 30. November bei der Bundeskanzlei eingereicht werden sollen. Anlass für die Bittschrift sind "kritische Stimmen gegen E-Voting", wie die ASO schreibt.
Seit Jahren ein Anliegen
Am 4. März 2018 waren 172'100 stimmwillige Auslandschweizerinnen und -schweizerinnen registriert. Das entspreche der Wählerschaft im Kanton Thurgau, so die ASO. Die Eintragung ist Voraussetzung, um bei Vorlagen des Bundes und bei den Nationalratswahlen mitzureden. Die Teilnahme an kantonalen Urnengängen regeln die Kantone.
Die Einführung von E-Voting ist seit Jahren ein Anliegen der Fünften Schweiz. "In der Praxis ist es oft die einzige Möglichkeit für uns, unsere politischen Rechte auszuüben, da die Wahlunterlagen zu spät in unserem Briefkasten ankommen", liess sich das in Südafrika lebende ASR-Mitglied Hans-Georg Bosch im Communiqué zitieren.
Ein weiteres Thema der Sitzung des ASR war die Krankenversicherung für Auslandschweizer. In den meisten Fällen könnten Auslandschweizer nach der Ausreise nicht in der Schweiz versichert bleiben, schrieb die ASO. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfordere hohe Prämien.
Der viertgrösste Kanton
Bestimmte Leistungen würden zudem bei Vorerkrankungen oder für Ältere aus der Versicherung ausgeschlossen. Der ASR will deshalb eine Studie zu der Frage erstellen lassen. Anhand der Resultate will er danach festlegen, welche Massnahmen auf politischer Ebene ergriffen werden sollen.
Gemäss Webseite des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zählte die fünfte Schweiz 2017 rund 752'000 Köpfe. Gemessen an der Einwohnerzahl würden sie den viertgrössten Kanton der Schweiz bilden; nur Zürich, Bern und Waadt haben mehr Einwohner.
www.evoting2021.ch (sda)
Schlagwörter
-
Krankenversicherung
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.