Attraktivere Ausbildung im Gesundheitssektor
Angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen war das Gesetz über die Gesundheitsberufe im Parlament unbestritten. Es soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.
Es formuliert landesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung für die Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebammen, Optometrie, Osteopathie und die Ernährungsberatung, die als berufsbefähigend gilt. Das Gesetz legt bei allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Auf Verordnungsstufe hat er für jeden dieser Gesundheitsberufe berufsspezifische Kompetenzen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschule.
Die Verordnung legt schliesslich fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden. Geregelt wird auch, welche Abschlüsse nach bisherigem Recht den heutigen zur Ausübung des Berufes gleichgestellt sind.
Berufsregister gegen Sünder
Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen.
Darin sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.
In der Verordnung hat der Bundesrat präzisiert, welche Daten im künftigen Register enthalten sind. Diese umfassen Ausbildungsabschlüsse und Angaben darüber, ob jemand eine Bewilligung zur Berufsausübung verfügt. Geführt wird das Register vom Schweizerischen Roten Kreuz.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2019. (sda)
Copyright © 2025 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.