Attraktivere Ausbildung im Gesundheitssektor
Angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen war das Gesetz über die Gesundheitsberufe im Parlament unbestritten. Es soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.
Es formuliert landesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung für die Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebammen, Optometrie, Osteopathie und die Ernährungsberatung, die als berufsbefähigend gilt. Das Gesetz legt bei allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Auf Verordnungsstufe hat er für jeden dieser Gesundheitsberufe berufsspezifische Kompetenzen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschule.
Die Verordnung legt schliesslich fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden. Geregelt wird auch, welche Abschlüsse nach bisherigem Recht den heutigen zur Ausübung des Berufes gleichgestellt sind.
Berufsregister gegen Sünder
Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen.
Darin sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.
In der Verordnung hat der Bundesrat präzisiert, welche Daten im künftigen Register enthalten sind. Diese umfassen Ausbildungsabschlüsse und Angaben darüber, ob jemand eine Bewilligung zur Berufsausübung verfügt. Geführt wird das Register vom Schweizerischen Roten Kreuz.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2019. (sda)
Schlagwörter
-
Rotes Kreuz
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.