Schutz von Arbeitnehmenden in Energiebranche
"Im Bereich der Energie der Zukunft wird viel über Technisches gesprochen", sagte Denis Torche vom Arbeitnehmerverband Travail.Suisse am Montag vor den Medien in Bern. Die Auswirkungen der Umwälzungen für Arbeitnehmende seien jedoch bislang kaum thematisiert worden. Dabei sind gemäss Travail.Suisse rund 75'000 Vollzeitbeschäftigte davon betroffen.
Travail.Suisse, die Gewerkschaft Syna und der Verband der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (VPE) haben daher in einem Positionspapier Forderungen und Bedingungen für die bevorstehende Liberalisierung im Strommarkt festgehalten.
Sie fordern eine Bildungsoffensive. "Die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden muss erhalten bleiben", sagte Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, bei der Vorstellung des Papiers. Schulungen sollen finanziell unterstützt werden. Im Stromversorgungsgesetz, welches im Herbst in die Vernehmlassung geht, müsse zudem ein Aus- und Weiterbildungsartikel aufgenommen werden.
Gesamtarbeitsvertrag für Branche
Ausserdem müssten die Arbeitsbedingungen gesichert werden. Zurzeit seien sie zwar noch gut, hielt Denis Torche fest. Die Umwälzungen führten jedoch zu einem verschärften Wettbewerb und zur Auslagerung von Arbeitsplätzen. Daher müssten die Sozialpartnerschaft weiter gestärkt werden. Ziel ist ein Gesamtarbeitsvertrag für die Branche.
Neben diesen Forderungen halten die Organisationen auch Bedingungen für die Liberalisierung fest. So müsse der Service-Public das Leitmotiv bleiben. Sprich, die Leistungen blieben für die ganze Bevölkerung bezahlbar, die Kosten dürften nicht steigen.
"Es darf nicht passieren, dass Grossbezüger tiefere Preise bekommen und die Kleinen die Zeche bezahlen", sagte Wüthrich von Travail.Suisse. "Es braucht staatliche Interventionen, damit dies nicht eintritt." In anderen Ländern könne man eine solche Entwicklung bereits beobachten.
Gemeinden in der Pflicht
Zudem müsse die Politik eine Privatisierungswelle verhindern und gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur im Besitz der Gemeinden, Kantonen oder dem Bund bleibe. "Gemeinden dürfen nicht den Fehler machen und ihre Netzinfrastruktur verkaufen, weil sie nichts mehr damit zu tun haben wollen", erläuterte Wüthrich, "erst recht nicht an ausländische Unternehmen".
Der Grosse Rat des Kantons Bern habe beispielsweise gesetzlich festgelegt, dass die Mehrheit des Berner Energiekonzerns BKW im Eigentum des Kantons bleiben muss.
Im dritten Punkt verweist das Positionspapier auf die Energiestrategie 2050. Im Rahmen dieser Strategie werden Investitionen in die Energieeffizienz und in erneuerbare Energien getätigt. Die Liberalisierung dürfe diese Investitionen und Ziele nicht gefährden, fordern die Gewerkschaften.
Strommarktabkommen mit EU in der Schwebe
Die Strommarktliberalisierung in der Schweiz steht vor der zweiten Etappe. Seit 2009 können Grosskunden mit einem Jahresverbrauch ab 100'000 Kilowattstunden frei entscheiden, wo sie ihren Strom einkaufen wollen. Haushalte und kleinere Unternehmen müssen den Strom dagegen weiterhin von ihrem lokalen Verteilnetzbetreiber beziehen. Dafür zahlen sie in der Regel einen wesentlich höheren Preis.
Die volle Strommarktöffnung wird bei den laufenden Arbeiten am neuen Strommarktdesign mitberücksichtigt. Das Ziel ist die Stärkung des Marktes und die Integration in umliegende Märkte.
Im Januar gab Energieministerin Doris Leuthard am Schweizerischen Stromkongress bekannt, dass sie nicht auf das Strommarktabkommen mit der EU warten wolle, um den Strommarkt auch für Kleinkunden zu öffnen. Das Abkommen liegt, wie andere wichtige Dossiers, wegen der stockenden Verhandlungen um ein Rahmenabkommen mit der EU in der Schwebe. (sda)
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Alternative Energien
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