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Angabe des Zivilstandes ist "unerlässlich"

Die Zivilstände "geschieden", "verwitwet" oder "aufgelöste Partnerschaft" sollen derzeit nicht abgeschafft oder verändert werden. Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der darlegt, dass die Angabe des Zivilstandes im Verkehr mit Behörden "unerlässlich" ist.
Den Zivilstand "verheiratet" gibt es auch in Zukunft (Symbolbild)
Den Zivilstand "verheiratet" gibt es auch in Zukunft (Symbolbild)
"Die Zivilstände sind gleichsam Etiketten, die einer rechtlich normierten Beziehung umgehängt werden. In verschiedenen Rechtsbereichen sieht die Rechtsordnung je nach Zivilstand unterschiedliche Rechte und Pflichten ...

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