­
­
­
­

Einbürgerungsregeln für dritte Generation

Junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können. National- und Ständerat haben festgelegt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Dabei soll es weiterhin keine automatische Einbürgerung geben.
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren worden sind, sollen einfacher an den Schweizer Pass kommen. Voraussetzung ist, dass schon die Eltern und Grosseltern in der Schweiz gelebt haben.
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren worden sind, sollen einfacher an den Schweizer Pass kommen. Voraussetzung ist, dass schon die Eltern und Grosseltern in der Schweiz gelebt haben.
Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­