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Rückenwind für die St.Galler Windenergie: Bund genehmigt Richtplananpassung

Der Bund genehmigt die «Richtplananpassung 23» des Kantons St.Gallen. Nun können potenzielle Investorinnen und Investoren auf 15 Gebieten Windparkanlagen planen. Zwei Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.
Mark Schoder
Drohnen am Flumserberg bilden am 11. Januar eine Windanlage, um die Grösse einer von der Axpo geplanten Anlage zu illustrieren. (Bild: Gian Ehrenzeller)
Seit Montag herrscht Klarheit: Die fünfzehn Windeignungsgebiete sind rechtskräftig. Das gab die St.Galler Staatskanzlei in einer Mitteilung bekannt.

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